Bericht aus dem Hauptausschuss 22.09.2022 Teil I Bericht EWR zur Energiemangellage

Vortrag von Herrn Giera / EWR zur aktuellen Energie Situation

Entwicklung der Energiepreise:
Strom und Gas wird an der Leipziger Energiebörse gehandelt. Die Börsenpreise sind massiv gestiegen. Die Bundesnetzagentur hat den Einkauf von Gas der Firma Trading Hub Europe (THE) übergeben. Diese hat die Aufgabe die nationalen Gasspeicher aufzufüllen, d.h. sie kauft Gas ein, egal zu welchem Preis. Dafür stehen der THE 15 Milliarden Euro Kreditlinie von KfW Förderbank zur Verfügung. Auch wenn die Preise aktuell wieder sinken, befinden sich diese weiterhin auf einem hohen Preisniveau. Gaskunden müssen mit bis zu 3 x höheren Abschlägen rechnen und es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Preise in nächster Zeit wieder auf das Niveau der Vorjahre einpendeln. Als problematisch wird auch die mangelnde Verfügbarkeit von Energie auf Lieferantenseite gesehen. Waren es bislang 40 Händler von denen die EWR-Energie bezogen hat, sind es aktuell 0- 2 Händler. E.ON hat seinen Stadtwerkevertrieb zu Beginn des Jahres eingestellt

Umlagen:
Weiter sollen ab dem 01.10.2022 zwei Gasumlagen eingeführt werden. Um Gasimporteure vor der Zahlungsunfähigkeit zu schützen ist die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh (netto) eingeführt worden. Die zweite Umlage ist die Gasspeicherumlage die bis zum Frühjahr 2025 in Höhe von 0,059 ct/kWh (netto) erhoben werden soll. Sie soll sicherstellen, dass alle Gasspeicher in Deutschland befüllt werden können. Zusammen mit der auf 0,57 ct/kWh (netto) erhöhten Bilanzierungsumlage führen diese Umlagen zu einer Mehrbelastung von 3,048 ct/kWh (netto).

Energiemangellage:
Sollten Abschaltungen notwendig werden, wird gemäß EnWG § 53 a zwischen geschützten und nicht geschützten Kunden unterschieden. Geschützte Kunden sind demnach: Haushaltskunden und weitere Letztverbraucher bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind, Grundlegende soziale Dienste, Angebote der Kindertagesbetreuung, Schulen, Hochschulen und Einrichtungen, welche zur Unterbringung von Menschen genutzt werden, Krankenhäuser, Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren, Stromversorger, Wasserversorger, Abwasserbeseitiger, Abfallentsorger, Altenheime, Pflegeheime, Hospize, Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, THW, Bundeswehr, NATO, Justizvollzugsanstalten, die öffentliche Verwaltung zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben.

Um Engpässe und Abschaltnotwendigkeiten zu vermeiden muss folgendes gewährleistetet sein:

– Die Befüllung der Gasspeicher mit min. 95 % bis November (aktuell rund 90 % erreicht)

– Die Verfügbarkeit von Liefermengen über etablierte Quellen, da die Gasspeicher nicht über den Winter reichen.

– Die LNG-Terminals müssen wie geplant in Betrieb gehen

– Die Erreichung des Energieeinsparzieles in Höhe von 20% als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe

– Ein milder Winter

Sollte sich eine Energiemangellage einstellen, wird es zuerst bei den energieintensivsten Unternehmen zu verordneten Einsparungen/Abschaltungen kommen. Das sind ca. 2.500 Unternehmen in ganz Deutschland die ca. 45% des Gesamtverbrauchs benötigen. Die davon größten 10% der Unternehmen verbrauchen rund 70%. Am Versorgungsnetz der EWR sind knapp 90 sog. nicht geschützte Kunden angeschlossen und davon zählen 2-3 Unternehmen zu den Unternehmen >/= 10 Mwh/h. Sollte es zu Abschaltungen von Unternehmen kommen, wird dies schrittweise (5, 10,15 oder 20%) erfolgen.

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