DOC Gescheitert

Anfrage zur Sitzung des Rates am 03.03.2022

Da ist man ist  vor Gericht zum 2. mal gescheitert und das Urteil liegt noch nicht vor, aber dennoch ist klar, dass man weiterhin am DOC Projekt festhalten will sofern der Investor auch dazu bereit ist. Diese Vorgehensweise hat sich  in der Vergangenheit schon nicht bewährt.  Beim DOC Projekt  soll nun mit der Aufstellung eines neuen, vorhabensbezogenen B-Plans das DOC endlich umgesetzt werden.

Wir haben nachgefragt, auf welcher Abwägungsgrundlage dieses Bekenntnis erfolgt ist und welchen Rattenschwanz das Festhalten an den Planungen nach sich ziehen wird.
Nachfolgend unsere Fragen für die nächste Ratssitzung am 03.03.2022
1. Als aufschiebende Bedingung ist  im Grundstückskaufvertrag zwischen der Stadt  und dem Investor die Bestandskraft des B-Plans  vereinbart. Diese aufschiebende Bedingung gilt als endgültig ausgefallen, wenn sie nach aktuellem Vertragsstand nicht bis zum 31.03.2022 vorliegt.   Der Investor hat das Recht mit einer Frist von 6 Monaten  nochmals um ein weiteres Jahr zu verschieben. Liegt eine entsprechende  Erklärung seitens des Investors vor?
2. Der Presse war nach  der Urteilsverkündung zu entnehmen, dass weiterhin an den Planungen festgehalten werden soll, sofern der Investor dazu bereit ist. Wir gehen davon aus, dass  dieses Bekenntnis auf der Grundlage einer sorgfältigen Abwägung erfolgt ist.   Aus diesem Grund   bitten wir Sie,   dass  Szenario „Aufstellung eines  neuen, vorhabensbezogenen Bebauungsplans“ detailliert  inkl. Ablauf Planverfahren, Kosten  und   Zeitplan darzustellen.
3. Ist geplant den Kaufpreis der Grundstücke an die  aktuellen Grundstückpreise anzupassen? Welche Änderungen sind noch geplant?

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