Anfrage zur Sitzung des Rates am 03.03.2022
Da ist man ist vor Gericht zum 2. mal gescheitert und das Urteil liegt noch nicht vor, aber dennoch ist klar, dass man weiterhin am DOC Projekt festhalten will sofern der Investor auch dazu bereit ist. Diese Vorgehensweise hat sich in der Vergangenheit schon nicht bewährt. Beim DOC Projekt soll nun mit der Aufstellung eines neuen, vorhabensbezogenen B-Plans das DOC endlich umgesetzt werden.
Wir haben nachgefragt, auf welcher Abwägungsgrundlage dieses Bekenntnis erfolgt ist und welchen Rattenschwanz das Festhalten an den Planungen nach sich ziehen wird.
Nachfolgend unsere Fragen für die nächste Ratssitzung am 03.03.2022
1. Als aufschiebende Bedingung ist im Grundstückskaufvertrag zwischen der Stadt und dem Investor die Bestandskraft des B-Plans vereinbart. Diese aufschiebende Bedingung gilt als endgültig ausgefallen, wenn sie nach aktuellem Vertragsstand nicht bis zum 31.03.2022 vorliegt. Der Investor hat das Recht mit einer Frist von 6 Monaten nochmals um ein weiteres Jahr zu verschieben. Liegt eine entsprechende Erklärung seitens des Investors vor?
2. Der Presse war nach der Urteilsverkündung zu entnehmen, dass weiterhin an den Planungen festgehalten werden soll, sofern der Investor dazu bereit ist. Wir gehen davon aus, dass dieses Bekenntnis auf der Grundlage einer sorgfältigen Abwägung erfolgt ist. Aus diesem Grund bitten wir Sie, dass Szenario „Aufstellung eines neuen, vorhabensbezogenen Bebauungsplans“ detailliert inkl. Ablauf Planverfahren, Kosten und Zeitplan darzustellen.
3. Ist geplant den Kaufpreis der Grundstücke an die aktuellen Grundstückpreise anzupassen? Welche Änderungen sind noch geplant?