Anfrage zur Sitzung des Rates am 14.09.2023 zur Wertermittlung der ehemaligen DOC Grundstücke

Zur Wertermittlung der geplanten Veräußerung der Grundstücke für das Outletcenter bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Beim Grundsatzbeschluss, der unter anderem die Veräußerung der Grundstücke für das Outletcenter bzw. die Annahme des Kaufangebotes von Herrn Dommermuth beinhaltete, lag dem Rat kein Wertgutachten für die Grundsücke vor. Auf Nachfrage teilte die Verwaltung uns mit: „Der Grundsatzbeschluss für die Veräußerung wurde ohne Vorlage des Wertgutachtens im Rat gefällt. Die Vorlage ist aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.“

Wann wurde das Wertgutachten für die Grundstücke für die neuen Outletplanungen erstellt? Aus welchen Gründen wurde dem Rat bei der Beschlussfassung das Gutachten vorenthalten? Wann erhalten die Gremien und der Rat davon Kenntnis?

2. Wir hatten nachgefragt, warum die Gesamtfläche in der Beschlussvorlage von der Gesamtfläche im Kaufangebot von Herrn Dommermuth beim Kirmesplatz um 373 qm und bei der Fläche Wupperstr. um 391 qm differiert. Als Begründung wurde uns mitgeteilt, dass aufgrund von „neuen, hochpräzisen Grenzvermessungen“ und „Hinzukommen von Randflurstücke“ ein Flächenzuwachs berücksichtigt wurde. Der Preis von 14.905.000,– € sei jedoch ein Festpreis. D. h. 764 qm mehr Fläche zugunsten des Käufers und 178.012 € weniger in die Stadtkasse. Weiter teilte die Verwaltung mit: „Die neu vermessene Fläche wurde am 16.05. bzw. am 06.06.2023 in das Grundbuch von Lennep Blatt 14 übertragen. Die ‚Vermessungsdaten‘ der Grundstücke wurden nicht an Herrn Dommermuth für sein Kaufangebot vom 06.06.2023 weitergeleitet, denn in der Regel bezieht der potenzielle Käufer die benötigten Flurstückinformationen über eine entsprechende Auskunft aus dem Liegenschaftskataster.“

Welches Verfahren wurde bei der Wertermittlung zugrunde gelegt?

Von welcher Grundstücksfläche ist der Gutachter bei der Wertermittlung ausgegangen?

Welchen Wert hat der Gutachter für die Grundstücke bzw. im Einzelnen für die relevanten Flurstücke ermittelt?

Lag dem potenziellen Käufer das Wertgutachten vor, bevor er sein Kaufangebot verfasst hat?

 

Antwort der Verwaltung

 

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