Bebauung Knusthöhe Was wäre wenn? Folgen für die Landwirte

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 30.03.2022  Bebauung Knusthöhe Folgen für die Landwirte vor Ort

Der Rat soll in seiner nächsten Sitzung über die Entwicklung eines  neuen Wohngebietes  zu einer „nachhaltigen und ökologischen Mustersiedlung“ Knusthöhe (BP 680)  entscheiden.  Ganz abgesehen von der zusätzlichen Flächenversiegelung in einem Wasserschutzgebiet,  sind von dieser Entscheidung  auch die Landwirte vor Ort betroffen. Schon jetzt reichen die Flächen nicht aus, um genügend  Futter selbst anzubauen. Um die Versorgung sicherzustellen, muss deshalb beispielsweise  Futter aus Kanada importiert werden.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

Welche Folgen zieht die Umsetzung eines neuen Wohngebietes an der Knusthöhe  für die Landwirte vor Ort nach sich?

Welche Ausgleichsflächen sollen wo dafür geschaffen werden?

Antwort der Verwaltung: 

Zu 1) Welche Folgen zieht die Umsetzung eines neuen Wohngebietes an der Knusthöhe für die Landwirte vor Ort nach sich?

Soweit innerhalb eines definierten Geltungsbereiches an der Knusthöhe eine wohnbauliche Entwicklung realisiert wird, sind entsprechend vorhandene landwirtschaftliche Pachtverhältnisse für Baufelder und zugehörige Infrastruktur vorab aufzuheben.
Vorbehaltlich von speziellen Lösungen für eventuelle Restflächen geht die Verwaltung daher davon aus, dass der Geltungsbereich eines wohnbaulichen Bebauungsplanes, sobald dieser umgesetzt wird, für landwirtschaftliche Zwecke vollständig nicht mehr weitergenutzt werden kann.

Zu 2) Welche Ausgleichsflächen sollen wo dafür geschaffen werden?

Ein entsprechender ökologischer Ausgleich soll zum einen im neuen Wohngebiet selbst geschaffen werden. Durch die ökologische und klimaangepasste Gestaltung im neuen Wohngebiet soll das Kompensationserfordernis im ersten Schritt möglichst geringgehalten werden, so z.B. durch Vorgaben zur Ausgestaltung von Bebauungen (z.B. Dachbegrünung) und zur Ausgestaltung von Frei- und Grundstücksflächen im Geltungsbereich. Für die darüber hinaus erforderlichen Kompensationsmaßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, entsprechende ökologische Aufwertungen im Umfeld des Wohngebietes zu veranlassen. Hierfür kommen insbesondere geeignete Freiflächen gemäß Flächennutzungsplan innerhalb von Landschafts- und Naturschutzgebieten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Betracht.

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