Am 28.04.2022 wurde vom Rat der Stadt die Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern beschlossen. Für dieses Förderprogramm wurden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,- € eingeplant. Der Richtlinie ist zu entnehmen, dass, „Im Falle einer Förderung sich die Fördernehmerin / der Fördernehmer gegenüber der Stadt Remscheid verpflichtet den Fördergegenstand über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren überwiegend im innerstädtischen Verkehr als Ersatz für die Nutzung eines PKW im Stadtgebiet Remscheid zu nutzen.“ Weiter ist auf Anfrage die Nutzung des Lastenrads für die Dauer von drei Jahren nachzuweisen. Auf unsere mdl. Nachfragen zur Art der Erbringung des Nachweises, haben wir keine Antwort erhalten.
Wir bitten in diesem Zusammenhang nun um die schriftliche Beantwortung der Frage, wie der Nachweis über die Nutzung eines geförderten Lastenrades über mindestens drei Jahre im innerstädtischen Verkehr vom Fördernehmer zu erbringen ist?
Antwort der Verwaltung:
Es ist ein Formular auszufüllen um die Nutzung nachzuweisen.
Kurios: Im April wurde die Förderung beschlossen, am 09. August wurde auf Nachfrage eine Pressemitteilung der Stadt mit Verlinkung zu den Antragsunterlagen veröffentlicht, am 18.08. war der Fördertopf bereits ausgeschöpft und am 13.09. wurde die Öffentlichkeit darüber unterrichtet…