Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses 10.10.24 Begräbniswald

im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung des Waldes im Kleebachtal als Begräbniswald wurden uns Fragen zu den rechtlichen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Jagdpachtverträge herangetragen. Einige Aspekte, auch in Bezug auf die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Parkplätzen, sind uns neu und wurden zum Zeitpunkt der Beschlussfassung aus unserer Sicht nicht ausreichend betrachtet. In diesem Zusammenhang bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


1. Jagdausübung und befriedeter Bezirk
Der Begräbniswald Kleebachtal ist gemäß § 4 des Landesjagdgesetzes NRW (LJG-NRW) als befriedeter Bezirk ausgewiesen. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd (§ 6 LJG-NRW), und das Jagdausübungsrecht entfällt auf diesen Flächen. Dies bedeutet, dass im Begräbniswald grundsätzlich keine Jagd mehr stattfinden darf, es sei denn, es wird eine Ausnahmegenehmigung für ein Wildbestandsmanagement erteilt, beispielsweise zur Vermeidung von Wildseuchen oder -schäden. Die Fläche wurde am 01.04.2024 vollständig verpachtet.

Wann wurden die Flächen offiziell gewidmet?


Wann wurde die Jagdgenossenschaft über diese Änderungen informiert?


Wann wurde der Jagdausübungsberechtigte informiert?


Kann der Jagdausübungsberechtige bei der Jagdausübung auch Gehilfen einsetzen (Begehungsscheininhaber, Jagdgäste)?


Welche Auswirkungen hat die Ausweisung als befriedeter Bezirk auf die bestehenden Jagdpachtverträge?


Welche Maßnahmen werden zur Begrenzung der Wildschäden und Regulierung der Wildbestände im Begräbniswald ergriffen (z. B. Wildbestandsmanagement)?


Wurde eine Beurteilung der Auswirkungen auf die Jagd und die landwirtschaftlichen Flächen vorab durchgeführt?

Wenn ja, welche Erkenntnisse ergaben sich daraus?


2. Nutzung von Parkflächen
Laut Beschlussvorlage sollen die vorhandenen Parkplätze an der Rader Straße und Hackenberger Str. genutzt werden. Gem. DS 16/2134 Anlage 1 ist „ausschließlich die bereits vorhandene Infrastruktur (Fußwege, Parkplätze) zu nutzen. Die Bestattungswald-Nutzung darf keine negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben.“


Gibt es aktuell Planungen zur Schaffung von neuen Parkflächen? Wenn ja, wo sind diese vorgesehen?


3. Sicherheitsaspekte und Genehmigung des Begräbniswaldes
Die Planungsunterlagen weisen auf „waldtypische Gefahren“ wie Steigungen und Gefälle hin, die Friedhofsbesucher beeinträchtigen könnten.

Wurden bei der Genehmigung des Begräbniswaldes die besonderen Sicherheitsanforderungen § 2 Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW) berücksichtigt?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um waldtypische Gefahren für Friedhofsbesucher, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, zu mindern?


Wie wird die Verkehrssicherheit auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen für Friedhofsbesucher gewährleistet, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß § 823 BGB?


Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Friedhofsbesucher während einer Bewegungsjagd zu gewährleisten?

4. Erschließung und schrittweise Umsetzung des Begräbniswaldes
Die Erschließung erfolgt in Parzellen von 3-5 Hektar, beginnend im nördlichen Bereich in Richtung Hackenberg.
Wurde die schrittweise Umsetzung mit der Jagdbehörde abgestimmt, um sicherzustellen, dass nur die tatsächlich genutzten Flächen als befriedete Bezirke erklärt werden?


Wie wird gewährleistet, dass die Jagdausübung in den noch nicht belegten Bereichen weiterhin möglich ist?

08-10-2024

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