Zur Anforderung von Unterlagen nach dem Informationsfreiheitgesetz (IFG)

Gemäß §4 Absatz (1) des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, die bei den zuständigen Stellen vorhanden sind. Es ist äußerst bedauerlich, dass Ratsmitglieder gezwungen sind, diesen formalen Weg zu gehen, um an Unterlagen zu gelangen, die für ihre Entscheidungsfindung von wesentlicher Bedeutung sind und eigentlich in den Beschlussvorlagen enthalten sein sollten.

Am 15. Mai haben wir zwei entscheidende Gutachten angefordert:
1. Das Verkehrswertgutachten für das Outlet-Grundstück, welches den Rats- und Gremienmitgliedern bei der Beschlussfassung nicht vorlag.
2. Die Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung des ehemaligen Berufskollegs an der Stuttgarter Straße, die der Verwaltung bereits seit März vorliegt.

Beide Gutachten haben wir innerhalb der 4-Wochen-Frist erhalten. Diese Gutachten sind von zentraler Bedeutung für fundierte und verantwortungsvolle Entscheidungen im Rat. Ohne vollständige und rechtzeitige Informationen können Ratsmitglieder keine sachgerechten und informierten Entscheidungen treffen, was letztlich die Qualität der politischen Arbeit und die Glaubwürdigkeit des demokratischen Prozesses beeinträchtigt.


Es  ist  inakzeptabel, dass wir in einer Situation sind, in der Ratsmitglieder gezwungen sind, auf das IFG zurückzugreifen, um an Informationen zu gelangen, die Teil der Entscheidungsgrundlage sein sollten. Diese Praxis untergräbt das Vertrauen in die Verwaltung und erschwert die verantwortungsvolle politische Arbeit.

Es sollte selbstverständlich sein, dass alle relevanten und entscheidungsrelevanten Informationen den Mitgliedern der entscheidenden Gremien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann eine transparente, effektive und demokratische Entscheidungsfindung gewährleistet werden.
16-06-2024

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