Neues vom Outlet aus der Sitzung des Rates am 29.08.2024

Einige Informationen zum Outlet sind bereits bekannt, andere jedoch neu.

Eine kurze Zusammenfassung:
Kaufpreis und Grundstücksfläche: Die geplante Grundstücksfläche weicht vom ursprünglichen Grundsatzbeschluss ab. Statt 64.082 qm, umfasst sie nun 64.747 qm 665 qm mehr und ca. 155.000 € weniger Einnahmen für die Stadtkasse, denn der Preis von 14.905 Mio. € wurde als Festpreis vereinbart.

Investor-Verpflichtungen: Der Investor wird verpflichtet, das Outlet für 24 Monate zu betreiben (McArthurGlen hatte eine Verpflichtung von 10 Jahren). Zunächst soll die Fläche am Stadion als Outlet gebaut werden (Softopening). Für die Bebauung am Jahnplatz und der ehemaligen katholischen Grundschule wird dem Investor acht Jahre eingeräumt. Bis dahin wird diese Fläche und der Übergang zur Altstadt „unter dem Begriff Landschaft auf Zeit diskutiert.“ Unseren Antrag die Fläche der Grundschule nicht zu verkaufen, sondern das Gebäude als KiTa oder ähnliches zu nutzen, haben bis auf die Fraktion DIE LINKE, alle anderen Fraktionen abgelehnt. Der immer wieder betont wichtige Übergang zur Altstadt wird erst mit einer Bebauung der Fläche der katholischen Grundschule realisiert werden. Ein Entwurf liegt bislang nicht vor. Die Parkplätze am Jahnplatz fallen weg.

Baubeginn: Die Klagefrist beginnt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und dauert ein Jahr. Die Stadt verpflichtet jedoch den Investor, spätestens sechs Monate nach dem Satzungsbeschluss und Veröffentlichung im Amtsblatt mit dem Bau zu beginnen
Zeitplan: Der für das vierte Quartal geplante Offenlagebeschluss wird sich verzögern. Der Projektzeitplan wird überarbeitet. Obwohl bislang keine Gutachten vorliegen, beruft sich der Investor bei der Reduzierung der Verkaufsfläche von 18.000 auf 15.000 qm auf Ergebnisse aus Gutachten.

Wupperstraße: Es ist beabsichtigt, dass die Flächen weiterhin als öffentliche Verkehrsfläche oder als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung genutzt werden (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV) zu nutzen.

Firmensitz. Der Kaufvertrag wird mit der Outlet Remscheid GmbH mit Sitz in Montabaur abgeschlossen. Die Verwaltung erwartet, dass der Firmensitz nach Inbetriebnahme des Outlets nach Remscheid verlegt wird.

Bodenrichtwerte: Der Gutachter merkt an, dass der Bodenrichtwert in den letzten 12 Jahren unverändert geblieben ist, was angesichts der aktuellen Marktlage nicht plausibel erscheint, da die Bodenpreise in den letzten Jahren konstant gestiegen sind.

Erschließungskosten: Obwohl das Grundstück als vollständig erschlossen bewertet wurde, wurden die von der Stadt vorfinanzierten Kanalverlegungskosten (3,1 Mio. €) vom Verkehrswert abgezogen.

Baumaßnahmen: Nach der letzten bekannten Planung soll unter den beiden Flächen Jahnplatz und ehem. Katholische Grundschule eine Tiefgarage entstehen. D. h. dass beide Flächen, aufgerissen und die Gebäude abgerissen werden, obwohl diese vorerst (evtl. erst in acht Jahren) genutzt werden. Die Stadt verpflichtet sich, die von Nord nach Süd verlaufende städtische Kabeltrasse auf dem Jahnplatz bereits vor Besitzübergang auf eigene Kosten (ca. 30.000 – 50.000, – €) zu entfernen. Es ist unklar, in welchem Umfang diese Bauarbeiten das Parken beeinträchtigen werden.

Feuerwache: Gemäß Kaufvertrag bestehen zum Besitzübergang keine Miet- oder Pachtverhältnisse mit Dritten. Die Verwaltung hat unsere Frage, was mit den Mietern in der Feuerwache geschieht, nicht beantwortet. Die Pläne zur künftigen Nutzung sind noch nicht abgeschlossen. „Gemäß des Entwurfes des Durchführungsvertrags ist vorgesehen, eine Absichtserklärung des Investors aufzunehmen, dass bestimmte Flächen des Feuerwehrhauses in Form einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Vorhabensträger und den Vereinen zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso soll die Bereitstellung und Überlassung der oberirdischen Stellplatzanlage am Kirmesplatz an Sonntagen zu den für den Vorhabensträger angemessenen Konditionen geregelt werden.“

Finanzierung und Vereinbarungen: Die Stadt hat für das erste DOC-Projekt den Ausbau der Infrastruktur (Kreuzungsausbau, Lärmschutzwand etc.) vorfinanziert, und der Investor soll diese Kosten tragen. Eine Vereinbarung über diese noch ausstehenden 13 Mio. Euro inkl. der 3,1 Mio. € für die Kanalverlegungskosten, soll im Durchführungsvertrag festgelegt werden.

Wenn nicht hier, dann macht er das woanders. Ein Argument das man öfters hört. Herr Dommermuth hatte sowohl in Duisburg als auch in Remscheid Anfragen zur Umsetzung eines Outlet-Centers gestellt. Zur Erinnerung: Duisburg plante ebenfalls ein Outlet-Center und führte eine Bürgerbefragung durch, bei der sich die Bürger jedoch gegen das Projekt aussprachen. Duisburg hatte die Anfrage von Herrn Dommermuth abgelehnt; Remscheid angenommen.
02-09-2024

 

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