Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am  23.11.2022

zum Thema Nachnutzung der DOC Flächen bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Im November 2017 zitierte die Bergische Morgenpost Herrn Oberbürgermeister Mast-Weisz wie folgt: „Das Lenneper Röntgen Stadion wird in den Planungen der Stadt Remscheid nur für die Errichtung des geplanten DOC abgerissen.“ Hintergrund dieser Aussage waren die Zusagen an die Bezirksregierung in Düsseldorf , damit diese die finanziellen städtischen Vorleistungen (Kanalverlegungen im Bereich Kirmesplatz/ Rader Straße/Mühlenstraße, Schwelmer Straße/Hackenberger Straße, Neubau Stützwand Fun-Box, Neubau Feuerwehr, Verlagerung der Katholischen Grundschule) für das DOC-Projekt genehmigt. Weiter hieß es: „Die Zusage an die Bezirksregierung beziehe sich ausschließlich auf die Fläche der Katholischen Grundschule am Stadion. Damit diese schon jetzt in ihr neues Domizil in der früheren Pestalozzi-Schule umziehen konnte, hatte es einer Zusage an die Finanzaufsicht bei der Bezirksregierung bedurft, dass diese Fläche auf jeden Fall gewerblich genutzt wird – mit oder ohne DOC.“

Ist es richtig, dass die Fläche der Katholischen Grundschule am Stadion nur gewerblich genutzt werden darf?

Gibt es darüber hinaus Vorgaben der Bezirksregierung zur Nachnutzung der Flächen? Wenn ja welche?

 

2. Der Presse war die Aussage zu entnehmen, dass „der Rat vor eineinhalb Jahren die Entscheidung getroffen habe, dass Röntgenstadion anderweitig zu vermarkten und die Anlage in Hackenberg für den Schulsport auszubauen.“

Mit welcher Beschlussvorlage hat der Rat das endgültige „Aus“ für das Röntgenstadion beschlossen?

3. Der Verfall und jetzige Zustand des Röntgenstadions gehört zu den Kollateralschäden des DOC Beschlusses vor 10 Jahren. Mehr als 12 Mio. € wurden in den letzten Jahren in die Ertüchtigung und Vorbereitung der DOC Infrastruktur investiert, obwohl die Realisierung des Projektes zu keinem Zeitpunkt sicher war. Seit Februar 2022 ist bekannt, dass das Projekt nicht umgesetzt wird. In der Sitzung der Bezirksvertretung am 25. Mai wurden erste Ideen zur Nachnutzung vorgestellt. Der Präsentation war zu entnehmen, dass erste Planansätze im Doppelhaushalt 2023/2024 (Entwurf) veranschlagt werden. Zuvor ließ die Verwaltung in einer Pressemitteilung verlauten, dass : „die Finanzierung möglicher Vorschläge klar sein sollte, da die Stadt mit Blick auf die Haushaltslage kaum Möglichkeiten für ein eigenes Investment habe.“ Auch sei „eine kostenlose Bereitstellung von Flächen durch die Stadt nicht möglich“.

Ist die Finanzierung der von der Verwaltung vorgestellten Planungsansätze/ Vorschläge (wohnen in blaugrüner Infrastruktur usw.) klar und gesichert? Wenn ja wodurch?

Welche Planansätze für welche Vorschläge werden im Doppelhaushalt 2023/2024 veranschlagt?

Wenn die Finanzierung möglicher Vorschläge vorab klar sein sollte, welche Ideen zur Nachnutzung aus der Bürgerschaft und den Vereinen können unter dieser Prämisse dann überhaupt umgesetzt werden?

 

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am  23.11.2022 zur Ringstraße

an der Ringstr. ist im Rahmen der Ertüchtigung der DOC Infrastruktur eine Lärmschutzwand errichtet und Flüsterasphalt von der Trecknase bis zur Kreuzung Ring/Raderstr verlegt worden.
Begründet wurde der Ausbau seinerzeit wie folgt: „Der Straßenaufbau der Ringstraße ist in großen Teilen absolut unzureichend und weist einen schlechten Fahrbahnzustand auf“, Weiter sei „ein regelkonformer Straßenaufbau so gut wie an keiner Stelle vorhanden und teilweise seien im Zuge der Leitungsmaßnahmen der EWR GmbH alte Setzpacklagen, die aus der Vorkriegszeit stammen, gefunden worden.“ Die Entscheidung den Straßenausbau auf einem Teilstück mit lärmminderndem Asphalt durchzuführen, fußte u.a auf den Ergebnissen der Lärmkartierung aus dem Jahr 2013. Der Verkehr endet jedoch nicht mit dem Flüsterasphalt auf der Höhe Röntgenstr. sondern zieht sich darüber hinaus. Auch hat sich der Zustand der Straße seitdem nicht verbessert. Die Anzahl an PKW und LKW und somit, gem. der Aussage von Anwohnern, auch die Lärmbelästigung hat zugenommen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Für wann ist der weitere Straßenausbau mit Flüsterasphalt oder anderen lärmmindernden Maßnahmen an der Ringstraße geplant?

2. Aufgrund einer Bürgerbeschwerde wurde zur Zählung des Verkehrsaufkommens im August 2022 auf der Raderstr. ein Seitenradar installiert. Wie hoch war das Verkehrsaufkommen und aufgrund welcher Vergleichswerte konnte nach der Auswertung kein erhöhtes Verkehrsaufkommen bestätigt werden?

Beantwortung unserer Anfrage zur Ratssitzung am 17.11.2022 zur Alleestr. 

1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Ankauf des Sinn-Leffers Gebäudes? Gab oder gibt es weitere Gespräche mit dem Eigentümer?

Antwort der Verwaltung: 

Die Stadt steht in laufenden Verhandlungen mit dem Eigentümer zum Ankauf der Immobilie Sinn-Leffers. Derzeit werden bautechnische Themen geprüft.

2. Wie ist der aktuelle Sachstand des Masterplanes / Machbarkeitsanalyse „Bibliothek für die Zukunft“ bzw. Weiterentwicklung der Bibliothek zu einem „Dritten Ort“?

Antwort der Verwaltung:  

Es ist ein standortunabhängiges Konzept erarbeitet worden; es definiert Kriterien, die eine moderne zeitgemäße Großstadtbibliothek erfüllen sollte, um ihren Aufgaben als Informations- und Lernort, als Ort des Verweilens, der Begegnung und der Ko-Kreation gerecht werden zu können. Eine räumliche Zusammenlegung mit etwaigen anderen Bildungs- und/oder Kultureinrichtungen wie insbesondere der Abteilung Volkshochschule des Kommunalen Bildungszentrums wurde in diesem Konzept, das ausschließlich auf die Bibliothek referiert, nicht mitgedacht, sollte aus Sicht des FD 1.44 perspektivisch allerdings berücksichtigt werden, insofern Synergien einen nicht unerheblichen Mehrgewinn für die Kundinnen und Kunden mit sich bringen würden.

Unsere Bibliothek der Zukunft in Remscheid – Welche Kriterien sollte sie erfüllen? => Sie sollte großzügig, innovativ und inklusiv sein!

Großzügig: Die Bibliothek der Zukunft sollte ein Mehr an Fläche bieten, damit die Idee des Dritten Ortes (mehr Sitzgelegenheiten, mehr Aufenthaltsqualität im Sinne eines Ortes zum Verweilen, der Begegnung) adäquat umgesetzt werden kann.

Innovativ: Es sollten Bereiche für Robotik, 3-D-Druck, World-Press-Reader, Maker Spaces, Laptop-Entleih- und Ladeschränke gegeben sein.

Inklusiv: Die Bibliothek sollte barrierefrei und auf die Bedürfnisse aller Altersgruppen abgestimmt sein.

Konkret:

Die Zentralbibliothek sollte eine Nutzfläche für Kundinnen und Kunden von mindestens 3.500m2 – 4.000m2 vorhalten, die Gesamtfläche inklusive Verwaltungsbüros, Bibliothekslagerflächen, etc. sollte idealerweise rd. 6.000m2 groß sein

Darüber hinaus sollten eine zentrale Lage, eine gute ÖPNV-Anbindung, ausreichend Parkplätze sowie – im Sinne der Nachhaltigkeit – E-Auto- und E-Bike-Ladestationen sichergestellt sein.

Grundsätzlich ist angedacht, die Kinder- und Jugendbibliothek auf einer Ebene zusammenzufassen und mit Buggy-Parkmöglichkeiten, Fläschchenwärmer, Spiel- und Lerninseln, Räumlichkeiten für kleinere Gruppen zur Medienkompetenzvermittlung u. ä. familiengerecht auszustatten.

Des Weiteren implizieren die Überlegungen:

  •   mind. einen multifunktional nutzbaren großen Veranstaltungsraum mit Leinwand, absenkbarer Bühne für Lesungen, Konzerte, Vorträge, Vorspiele usw.

  •   ein Lesercafé, gerne mit Bewirtung – zumindest mit Getränke- und Snackautomaten

  •   flexibles und raumgebendes Mobiliar sowie gemütliche Sitz- und Verweilmöglichkeiten auf

    allen Etagen – gerne auch im Außenbereich, sofern sich das architektonisch realisieren lässt

    (Dachterrasse, geschützter Bibliotheks-Innenhof, o.ä.)

  •   Räumlichkeiten zum Austesten von Robotik und 3-D-Druck, einen Gaming-Bereich sowie

    eine Ausstellungsfläche, die erlaubt, regionale und überregionale Künstlerinnen und Künstler für kleinere Ausstellungen ins Haus zu holen und/oder Arbeiten von Schulklassen zu präsentieren

  •   eine Verwaltungsetage mit mind. einem großen Besprechungs- und zwei kleinen Beratungsräumen

  •   schnelles und überall im Gebäude verfügbares stabiles WLAN

  •   den Verzicht auf festinstallierte Rechner zugunsten von Laptops und Tablets, die in

    modernen Glasschränken vorgehalten werden und für die Dauer des Bibliotheksaufenthalts

    kostenfrei genutzt werden können

  •   RFID-Technologie, die dem neuesten Stand entspricht (zwei 24-Std.-Außenrückgaben,

    integrierte Funktionen für bargeldloses Bezahlen, etc.)

  •   einen behindertengerechten großzügigen Aufzug, der auch Liegend-Transporte erlaubt

  •   digitale Technologie, die den Zugang zur Bibliothek regelt, und ein

    Videoüberwachungssystem, das die Umsetzung des sog. Open-Library-Konzepts ermöglicht

  •   im Rahmen von Open Library: kundenfreundliche Öffnungszeiten von 07:00 – 22:00 Uhr,

    dazu Samstags- und Sonntagsöffnungen

  •  ein digitales Leitsystem, das auch von Menschen mit Beeinträchtigung problemlos genutzt

    werden kann

3. Der Presse war zu entnehmen, dass ein Imbissbudenbesitzer auf der oberen Alleestr., mit Hinweis auf das Gestaltungshandbuch Alleestr., sein Zelt entfernen musste, auch weil er die Sondernutzungsgebühr in Höhe von 1600,- € monatlich nicht leisten kann. Gem. der Webseite der Stadt Remscheid hat das Gestaltungshandbuch „nur empfehlenden Charakter kann aber wesentlich dazu beitragen, die Innenstadt Remscheid attraktiver, lebendiger und lebenswerter zu gestalten.“ Im Umkehrschluss hätte das Zelt bei Zahlung einer monatlichen Sondernutzungsgebühr in Höhe von 1.600,- € stehen bleiben können.

Wie will die Verwaltung die Leitlinien des Gestaltungshandbuches Alleestr. bei den Ladenbesitzern durchsetzen, die über die finanziellen Mittel verfügen und sich von den Gestaltungsempfehlungen mit Zahlung einer Sondernutzungsgebühr quasi „freikaufen“ können?

Antwort der Verwaltung:

Das Gestaltunghandbuch für die Innenstadt Remscheid beinhaltet Vorgaben und zeichnerische Erläuterungen zur Gestaltung u.a. von Gebäuden und Außengastronomie. Es veranschaulicht ebenfalls gute und schlechte Gestaltungsbeispiele und dient somit als Leitlinie für den Umgang mit dem privaten Gebäudebestand. Insofern ist es eine Entscheidungshilfe für Eigentümer und Gewerbetreibende bei der Planung wie für die Genehmigungsbehörden bei der Prüfung der Zulässigkeit von Anlagen. Es hat empfehlenden Charakter, kann aber wesentlich dazu beitragen, die Innenstadt Remscheid attraktiver, lebendiger und lebenswerter zu gestalten.

Bei der Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums muss die verbindliche Sondernutzungssatzung der Stadt Remscheid beachtet werden einschließlich der Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in der Fußgängerzone Alleestraße. Danach sind z.B. feste Einbauten nicht zulässig.

Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.11.2022 zum Sachstand Projekt “Remscheid bringt’s”

am 28.04.2022 hat der Rat die Etablierung und Umsetzung des Projektes „Remscheid bringt’s“ inkl. einer Anschubfinanzierung von 30.000,- € beschlossen. Vorgesehen war eine einjährige Anlaufphase von voraussichtlich 01.07.2022 bis 30.06.2023. In diesem Zusammenhang bitten bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand?

2. Wie viele Remscheider Einzelhändler nehmen an diesem Projekt teil?

3. Wie wird das Projekt beworben?

4. Stationiert werden sollte das Projekt im untersten Pavillion auf der Alleestr. Wurde ein Mietvertrag abgeschlossen?

Antwort Remscheid bringt’s

Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.11.2022 zum geplanten Rathausanbau

zum Sachstand Rathausanbau bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Welche Aktualisierungen bzw. Veränderungen sind in die bereits 2019 erstellten Vergabeunterlagen hinsichtlich der Flächenansätze der einzelnen Nutzungseinheiten eingeflossen?

2. Wie sieht der detaillierte Zeitplan aus?

3. Auf welche Höhe belaufen sich die aktuellen Kosten?

Antwort Sachstand Rathausanbau

Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.11.2022

am 03.11.2022 hat der Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen beschlossen, dass nach der Renaturierung auf dem Grundstück der ehemaligen Deponie Solinger Straße eine Photovoltaik Anlage errichtet wird. Gem. Dienstanweisung vom 15.08.2022 sind „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen, bevor finanzrelevante Entscheidungen getroffen werden.“ Eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung lag bei Beschlussfassung nicht vor.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Frage:

Wie sieht die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Errichtung einer Photovoltaik Anlage auf dem Grundstück der ehemaligen Deponie Solinger Straße aus?

 

Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.11.2022
zum Freibad Eschbachtal 

mit Drucksache 16/3252 teilte die Verwaltung mit, dass sich nach derzeitigem Stand die Kosten für das Gesamtprojekt Freibad Eschbachtal von ursprünglich veranschlagten 14 Mio. Euro auf 25,3 Mio. Euro brutto /(21,3 Mio. Euro netto) belaufen. Durch die Teilnahme am Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen sollen weitere Fördermittel für dieses Projekt generiert werden. Eine detaillierte Kostenaufstellung wurde für die „nächsten Wochen“ angekündigt.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. In der vergangenen Saison konnte das Freibad wegen Personalmangel nicht durchgehend geöffnet werden. Ein für viele Millionen Euro saniertes Bad welches aufgrund von Personalmangel vielleicht nicht geöffnet werden kann, wäre für viele Bürger nicht nachvollziehbar. Wie wird sichergestellt, dass nach der Sanierung entsprechendes Personal zur Verfügung steht?

2. Gesetzt den Fall, dass keine Fördergelder fließen; wie werden die Mehrkosten finanziert?

Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.11.2022
Sachstand Fördermanagement

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Stabsstelle Fördermanagement wurde 2021 eine zentrale, fachdienstüberfreifende Koordination zwecks Aufbau einer strategischen Fördermittelakquise geschaffen. Der Mitteilungsvorlage vom 07. Juni 2021 (DS 16/1130) ist folgendes zu entnehmen: „ Der Aufbau eines Monitorings, die Entwicklung einer Remscheider Förderlandkarte sowie regelmäßige Berichterstattungen, verschaffen der Verwaltungsleitung zentrale Steuerungsmöglichkeiten und bieten eine transparente Gesamtplattform als Übersicht für Politik und Öffentlichkeit“.

Als zentrale Aufgaben wurden aufgeführt:
1. der Aufbau und Fortschreibung einer Konzeption „Fördermittelmanagement“ für die Gesamtverwaltung
2. der Aufbau eines entsprechenden Monitorings
3. der Aufbau eines zentralen Fördermittelcontrollings sowie die Ausgestaltung eines entsprechenden Berichtswesens
4. die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Initiierung von Projekten, welche mit einem Projektmanagement zu hinterlegen sind
5. Bindeglied und Kommunikationsauf-/ausbau zwischen den verschiedenen Ebenen der Stadt Remscheid und konkreten als auch potentiellen Fördermittelgebenden

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung der unter den Punkten 1 – 5 aufgeführten zentralen Aufgaben?

2. Welche Fördermittel wurden beantragt und welche Fördermittel in welcher Höhe konnten aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und/oder der Europäischen Union im Zeitraum von Juli 2021 – Oktober 2022 bislang eingeworben werden?

Hier die Antworten der Verwaltung

Bericht Fördermanagement

Jaehrlicher_Bericht_des_Foerdermanagements

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am  27.09.2022

1. Zu welchem Zweck ist aktuell an der Rader Str. / Höhe Eingang Bachtal ein Verkehrszählgerät installiert?

Antwort der Verwaltung: Das Anbringen des sog. Seitenradars erfolgte im Zeitraum vom 12.08.2022 bis 31.08.2022 noch aufgrund einer Bürgerbeschwerde aus dem Frühjahr 2022. Es wurde ein besonders hohes Verkehrsaufkommen zu bestimmten Zeiten beklagt. Nach Auswertung der Messungen des Seitenradars konnte dies jedoch nicht bestätigt werden.

2. Aus welchem Grund ist der Kirmesplatz neu vermessen worden?

Antwort der Verwaltung: Mit der Vermessung wurde die aktuelle Situation auf dem Kirmesplatz u.a. nach dem Ausbau der Kreuzung Ringstraße/Rader Straße neu aufgenommen. Damit steht für spätere Planungen im Rahmen der Neuen Quartiere Lennep eine aktuelle messtechnische Grundlage zur Verfügung.

3. Gibt es außer den bereits vorgestellten Ideen von Bürgern, Politik und Vereinen andere Interessenten für das ehemalige DOC Gelände? Wenn ja, welche?

Antwort der Verwaltung: Zu den Flächen der neuen Quartiere haben sich verschiedene Interessenten an die Stadt gewandt. Neben der Ansiedlung eines Verbrauchermarkts und eines Baumarkts sind Wohnnutzungen angefragt worden. Das Ziel der Stadt ist, die zukünftigen Nutzungen für die Neuen Quartiere im Rahmen der Lennep-Konferenz gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akteuren im Stadtteil zu entwickeln.

4. Aktuell sind drei Planungsbüros mit Lennep beschäftigt. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten dafür?
Im Rahmen der aktuellen Entwicklungsplanungen für Lennep sind drei externe Planungsaufträge vergeben worden:
Moderation Neue Quartiere: 46.500 €
Stadtteilentwicklungskonzept:  99.800 €.   

Gestaltung Kölner Straße  50.000 €

 

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 27.09.2022

Wie ist Remscheid im Falle eines mehrtägigen Stromausfalles aufgestellt?

Der Deutsche Städte und Gemeindebund stuft die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem flächendeckenden Stromausfall über einen Zeitraum von bis zu 72 Stunden kommt als wahrscheinlich ein. Sollte es im Winter tatsächlich zu einer Energiemangellage kommen sollten Stadt und Bürger für den Notfall vorbereitet sein auch wenn es sich im besten Fall im Nachhinein als unnötig herausstellt. Ob und wie die Stadt für einem solchen Fall aufgestellt ist haben wir für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 27.09.2022 wie folgt angefragt:

Die Zuständigkeit zur Bewältigung solcher Gefahrenlagen liegt bei den Gemeinden. Die Gemeinden sind aufgefordert eine entsprechende Risikoanalyse durchzuführen und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten. Zur Erstellung einer solchen Risikoanalyse stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seit dem Jahr 2014 einen Leitfaden zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie ist Remscheid auf einen sogenannten „Black Out“ vorbereitet?

2. Wurde eine umfassende Risikobewertung zu einer flächendeckenden Energieverknappung und dem daraus abzuleitenden Black Out über einen Zeitraum von bis zu 72 Stunden gemäß dem Leitfaden für Risikoanalysen des BBK durchgeführt?

3. Welche Vorbereitungen wurden getroffen der Bevölkerung feste Anlaufstellen, sogenannte „Leuchttürme“, zur Verfügung zu stellen?

4. Wurden Vorbereitungen getroffen um besonders hilfsbedürftigen Bürgern, wie z.B. schwer pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld, im Falle eines Black Out schnell Hilfe zukommen zu lassen und wie sehen diese konkret aus?

5. Welche Einrichtungen werden als kritische Infrastruktur definiert und was wird unternommen, um diese im Falle eines „Black out“ handlungsfähig zu halten.

Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 28.09.2022

 
Vorderen Teil des Kirmesplatzes als Parkraum zur Verfügung stellen!
 
Nach einer Veranstaltung im Röntgenstadion haben, zahlreiche Besucher die auf dem Reweparkplatz an der Wupperstr. geparkt hatten, ein Knöllchen vom Parkplatzbetreiber erhalten. Das hat für politische Diskussionen gesorgt. Dass immer weniger Parkraum in Lennep vorhanden ist, ist allerdings auch den politischen Beschlüssen in der Vergangenheit geschuldet. So wurde z.B. dass mit öffentlichen Fördergelder gebaute Parkhaus an der Bergstr. für 50.000,- € an einen privaten Betreiber veräussert. Darüber hinaus enfällt seit der Umgestaltung der Kirmesplatz als Parkraum.
 
In diesem Zusammenhang haben wir für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 28.09.2022 nachfolgenden Antrag gestellt:
 
Wir bitten folgenden Antrag zur Abstimmung auf die Tagesordnung zu setzen:
 
Solange der Kirmesplatz keiner anderen Nachnutzung zugeführt wird, wird der vordere Teil des Lenneper Kirmesplatzes für die Nutzung als PKW Stellfläche an Wochenenden und bei Veranstaltungen im Lenneper Röntgenstadion freigegeben.
 
Begründung:
Nach der Umgestaltung des Lenneper Kirmesplatzes steht dieser der Öffentlichkeit nicht mehr als Stellfläche zur Verfügung. Die Zufahrten sind durch Poller versperrt. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion über fehlende Stellplätze bei Veranstaltungen in der Altstadt und im Röntgenstadion, könnte mit einer temporären Öffnung des vorderen, nicht begrünten Teils des Kirmesplatzes kurzfristig zusätzlicher, öffentlicher Parkraum geschaffen werden.
 
Antrag vertagt

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2022 

NACHFRAGE ZUM FLÜCHTLINGSHEIM TALSPERRENWEG
 
Eigentlich sollte das Flüchtlingsheim am Talsperrenweg in Lennep bereits in diesem Sommer bezugsfertig sein. So zumindest hat der Rat es in einer Eilentscheidung im April beschlossen. Darüber hinaus wurde die Einrichtung von 6,5 Hausmeisterstellen zum 01.07.2022 beschlossen. Der Sommmer ist fast vorbei, doch getan hat sich nichts. Nachfolgend unsere Anfrage für den nächsten Hauptausschuss am 22.09.:
 
Am 28.04.2022 hat der Rat in einer Eilentscheidung/Dringlichkeitsentscheidung die Anmietung des Flüchtlingsheims am Talsperrenweg in Lennep für die Dauer von fünf Jahren sowie die Einrichtung von 6,5 VzÄ Hausmeisterstellen zum 01.07.2022 beschlossen. Angekündigt war der Bezug im Sommer 2022. Auf unsere Nachfrage wann das Flüchtlingsheim öffnet, teilt die Verwaltung nun mit, dass die Stadt sich aktuell damit befasst, zusammen mit dem Eigentümer letzte Fragen zum Brandschutz zu klären und ein konkreter Öffnungstermin nicht feststeht. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
 
1. Gab oder gibt es bereits einen Bewerberpool für die Hausmeisterstellen? Ist sichergestellt, dass die Stellen besetzt werden können wenn das Gebäude irgendwann bezugsfertig ist? Sind bereits Arbeitsverträge abgeschlossen worden?
 
2. Ist ein Mietvertrag zwischen Stadt und Eigentümer abgeschlossen worden? Wenn ja ab wann?
 
3. Der Beschlussvorlage zur Anmietung des Flüchtlingsheimes ist zu entnehmen, dass die Fachdienste Zuwanderung und Gebäudemanagement permanent verschiedene Alternativen zur Unterbringung prüfen und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass kurzfristig eine befristete Anmietung des Objekts in Betracht kommt, zumal sich dieser Standort bereits in den Jahren von 2012 – 2019 etabliert hat.
 
Was ist die Ursache für diese Verzögerung?
 
Hier die Antwort der Verwaltung: Mitteilungsvorlage-218

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.08.2022 zur Richtlinie der Stadt Remscheid zur Förderung von Lastenfahrrädern

Am 28.04.2022 wurde vom Rat der Stadt die Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern beschlossen. Für dieses Förderprogramm wurden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,- € eingeplant. Der Richtlinie ist zu entnehmen, dass, „Im Falle einer Förderung sich die Fördernehmerin / der Fördernehmer gegenüber der Stadt Remscheid verpflichtet den Fördergegenstand über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren überwiegend im innerstädtischen Verkehr als Ersatz für die Nutzung eines PKW im Stadtgebiet Remscheid zu nutzen.“ Weiter ist auf Anfrage die Nutzung des Lastenrads für die Dauer von drei Jahren nachzuweisen. Auf unsere mdl. Nachfragen zur Art der Erbringung des Nachweises, haben wir keine Antwort erhalten.

Wir bitten in diesem Zusammenhang nun um die schriftliche Beantwortung der Frage, wie der Nachweis über die Nutzung eines geförderten Lastenrades über mindestens drei Jahre im innerstädtischen Verkehr vom Fördernehmer zu erbringen ist?

 Antwort der Verwaltung: 

Es ist ein Formular auszufüllen um die Nutzung nachzuweisen.

 Kurios: Im April wurde die Förderung beschlossen, am 09. August wurde auf Nachfrage eine Pressemitteilung der Stadt mit Verlinkung zu den Antragsunterlagen veröffentlicht, am 18.08. war der Fördertopf bereits ausgeschöpft und am 13.09. wurde die Öffentlichkeit darüber unterrichtet…

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 10.08.2022

Eigentlich sollte der Munsterplatz in Lennep mit der Aufstellung einer Skulptur vom Künstler Tony Cragg und der Umgestaltung aufgewertet werden. Aber bis dato hat sich, bis auf die Abholzung von 18 Kugelahorne, nicht viel getan. Im Oktober 2022 sollte der Platzumbau, der immerhin eine halbe Mio. Euro kostet, fertiggestellt sein. Wir haben für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 10.08.2022 folgende Anfrage gestellt:
Im Rahmen der Aufstellung einer Skulptur von Tony Cragg, soll der Munsterplatz in der Lenneper Altstadt neu gestaltet werden. Die Kosten für den Umbau wurden mit 521.250 € beziffert. 

Ursprünglich geplant war die Einweihung des neuen Platzes im Sommer 2022. Im Januar war der Presse zu entnehmen, dass bis Oktober 2022 die Umgestaltung abgeschlossen sein soll. Dafür wurden im Januar 2022 bereits 18 Kugelahorne gefällt, aber darüber hinaus sind aktuell keine weiteren Umbauarbeiten erkennbar. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen: 

1. Wie ist der aktuelle Zeitplan für dieses Projekt?

2. Sind mit Blick auf die aktuellen Preissteigerungen, Kostensteigerungen bei diesem Projekt zu erwarten? Wenn ja, in welcher Höhe?
 
Antwort der Verwaltung: Einweihung am 19.10.2022 Kostensteigerung + 50.000,- € 
Summe 550.000,- €
 

Anfrage zur Sitzung des Rates am 19.05.2022

In der Beschlussvorlage der Verwaltung (DS16/2280) Standort für eine öffentliche Toilette, wird der Kauf eines Pavillons mit Toilette mit 307.608,- € inkl. Ausbau (80.000,- € ) dargestellt. Dies würde einem Kaufpreis von 227.608,- € für einen Pavillon entsprechen.

Gem. der Vorbereitenden Untersuchung ist geplant, im Zuge der Revitalisierung der Alleestr. alle drei Pavillons zu kaufen und abzureissen. Dem Maßnahmen- Kostenfinanzierungsplan sind dazu folgende Zahlen zu entnehmen: Entwertung drei Pavillons 189.750,- € und Abriss drei Pavillons 19.635,- €.

Was bedeutet Entwertung? Beinhalten die Kosten jeweils die Entwertung und den Abriss für drei oder einen Pavillon?

Mit Blick auf die Personalkosten: Warum wurde keine selbstreinigende Toilettenanlage/ Modul oder Komplettlösungen (HERING Sanikonzept GmbH, H.S. Nordcontainer m.b.H) in der Beschlussvorlage berücksichtigt?

In der Zeitplanung ist der Kauf und der Abriss der Pavillons mit anschließender Neugestaltung ab 2025 vorgesehen. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass bei Anmietung des Pavillons mit vorhandener Toilettenanlage die Laufzeit des Mietvertrages mindestens 7 Jahre beträgt. Zwei Pavillons sind vermietet, ein weiterer wird für das Projekt „Remscheid bringt’s“ angemietet. Aus unserer Sicht ist es nicht wirtschaftlich, den Pavillon anzumieten um diesen dann vielleicht 2025 käuflich zu erwerben und abzureissen.

Besteht die Möglichkeit die Pavillons bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu erwerben, zumal somit für die Stadt die Möglichkeit besteht, Mieteinnahmen zu generieren und Mietzahlungen für den anzumietenden Pavillon einzusparen? Welche Laufzeit hat der Mietvertrag für das Projekt „Remscheid bringt’s“?

Anfrage zur Sitzung des Rates am 19.05.2022

 
Die CDU Fraktion hatte vor der Sitzung Beratungsbedarf für alle Tagesordnungspunkte nach dem 1. Nachtrag angemeldet. Daraufhin wurden u.a. unsere folgenden Anfragen von der Tagesordnung genommen und verschoben:
 
TOP 5.8.DS 16/2508
Unsere Anfrage zum Förderprogramm zur Förderung und Finanzierung des Radverkehrs vom 14.04.2022 1. Nachtrag
 
TOP 5.9 DS 16/2510
Unsere Anfrage zu den Kosten und Folgekosten zur Nachnutzung Stuttgarter Str.
vom 14.04.2022 1. Nachtrag
 
TOP 5.10 DS 16/2530
Unsere Anfrage zur Bürgerbeteiligung zur Nachnutzung der DOC Flächen vom 24.04.2022
3. Nachtrag
 
TOP 6.7. DS 16/2479
Unsere Anfrage zur Wohnbebauung Knusthöhe und die Folgen für die Landwirte vom 23.03.2022 die Antwort der Verwaltung vom 21.04.2022 erfolgte als 2. Nachtrag.
 
Anträge und Anfragen von Ratsmitgliedern, Gruppen oder Fraktionen an den Rat sollten spätestens am 4. Werktag vor der Sitzung schriftlich und begründet eingereicht werden. Die CDU Fraktion hatte vor der Ratssitzung kritisiert, dass seitens der Verwaltung Sitzungsunterlagen in Papierform zu diversen Tagesordnungspunkten zu spät an die Ratsmitglieder verschickt wurden. Es ist nachvollziehbar wenn Anträge und Beschlussvorlagen aufgrund ihres Umfanges oder verspäteten Zustellung wegen Beratungsbedarf verschoben werden. Anfragen an die Verwaltung dienen jedoch zur Einholung von Informationen zu Sachverhalten und werden gem. der Geschäftsordnung des Rates ohne Erörterung von der Verwaltung schriftlich oder mündlich beantwortet und i.d.R. vom Fragesteller zur Kenntnis genommen. Nicht nachvollziehbar ist es, wenn Anfragen wegen Beratungsbedarf von Fraktionen von der Tagesordnung genommen werden, die nicht Fragesteller sind. Die Möglichkeit für den Fragesteller eine mdl. Beantwortung in der Sitzung entgegenzunehmen wurde somit ausgeschlossen.
 
Wir haben in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen zur nächsten Ratssitzung gebeten:
 
1. Auf welcher Grundlage wurden unsere fristgemäß eingereichten Anfragen genommen, zumal zu TOP 6.7. die Antwort der Verwaltung vorlag und kein Beratungsbedarf für 1. Nachträge angemeldet wurde?
 
2. Aus welchem Grund wurde eine Anfrage (1. Nachtrag) und ein Antrag (5. Nachtrag) einer anderen Ratsfraktion in der Sitzung beantwortet und der Antrag zur Abstimmung gestellt?
 
3. Der Pressemitteilung der CDU Fraktion vom Februar 2021 ist zu entnehmen: „Anders als in vielen anderen Kommunen werden Verwaltungsvorlagen in Remscheid den Mandatsträgern immer noch in Papierform per Post zugestellt. Darunter befinden sich überwiegend Unterlagen, die öffentlich zugänglich im Ratsinformationssystem der Stadt zur Verfügung stehen. Es darf davon ausgegangen werden, dass jeder Mandatsträger über eine geeignete Ausstattung verfügt, derartige Unterlagen online abzurufen und bedarfsorientiert im Einzelfall auszudrucken.“ Mit Beschlussvorlage 16/1018 wurde am 24.06.2021 bei zwei Gegenstimmen folgende Ergänzung zur Geschäftsordnung mehrheitlich beschlossen: „Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltungsarbeit ist als weiterer Schritt die elektronische Zustellung der Sitzungsunterlagen an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger geplant. Die digitale Form der Versendung der Unterlagen ist als künftiger Standard vorgesehen; die Zustellung der Unterlagen in Papierform soll nur noch auf persönlichen Wunsch hin erfolgen.“ Die Änderung ist am 01.09.2021 in Kraft getreten. Am 25.11.2021 erhielten wir von der Verwaltung die Einladung zur Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit mit dem System Mandatos, welches eigentlich allen Ratsmitgliedern zur Verfügung stehen sollte. Damit wurde das umgesetzt, was die CDU Fraktion im Februar 2021 als Forderung formuliert hat.
 
Vor diesem Hintergrund und der Forderung der CDU Fraktion, alle Tagesordnungspunkte nach dem 1. Nachtrag wegen Berattungsbedarf zu vertagen weil die Unterlagen nicht zeitnah in Papierform vorlagen, wirft zumindest zum 2. Nachtrag, folgende Frage auf:
 
Der 2. Nachtrag an die Ratsmitglieder erfolgte am 22.04.2022 per Email und stand im Ratsinformationssystem und in Mandatos zur Verfügung. Gibt es Fraktionen und Ratsmitglieder denen Mandatos für die digitale Gremienarbeit von der Verwaltung nicht zur Verfügung gestellt wird?
 
4. Ratsmitglieder, die am digitalen Gremiendienst teilnehmen oder sich über das Ratsinformationssystem informieren, stehen die Unterlagen früher zur Verfügung als denjenigen die auf ihre Sitzungsunterlagen per Post warten. Für uns ist es nicht nachvollziehbar nach welchen Kriterien nun Tagesordnungspunkte, vor allem Anfragen, wieder von der Tagesordnung genommen werden. Wenn Anträge und Anfragen gem. GO bis spätestens zum 4. Werktag vor der Sitzung eingereicht werden können, kann nicht sichergestellt werden, dass diese in Papierform per Postversand die Ratsmitglieder rechtzeitig erreichen, um dann noch vor der Sitzung beraten werden zu können.
 
Ab wann gelten Sitzungsunterlagen als zugestellt? Nach digitalem Versand per Email oder nach postalischem Empfang in Papierform? Besteht aus Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit, die Fristen in der GO anzupassen?

Anfrage zur Sitzung des Rates am 28.04.2022

Zum Thema Bürgerbeteiligung Nachnutzung DOC Flächen haben uns einige Nachfragen erreicht. Warum werden Gespräche mit der IHK geführt während Bürgerinnen und Bürger, die Ideen und Vorschläge eingereicht haben, noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung von der Verwaltung erhalten? 

Was ist mit der zugesagten Bürgerveranstaltung und welchen Stellenwert haben überhaupt noch die Vorschläge und Ideen der Bürger wenn bereits Gespräche mit der IHK stattgefunden haben und weitere folgen werden?

Nachfolgend unsere Anfrage zur Sitzung des Rates am 28.04.2022: 

Der Niederschrift zur Ratssitzung vom 03.03.2022 ist folgendes zu entnehmen: „Oberbürgermeister Mast-Weisz macht den Verfahrensvorschlag, die zum Thema DOC vorliegenden Antrage und Anfragen der Verwaltung als Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen, um einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Darüber hinaus habe er den Wunsch nach Bürgerbeteiligung und Nachhaltigkeit wahrgenommen; beides soll in den Planungen Beachtung finden.“ Fast drei Monate nach dem endgültigen DOC Aus, gibt es keine Informationen seitens der Verwaltung, wann die zugesagte
Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden wird. Es gibt Bürgerinnen und Bürger, die nach der Eingabe ihres Vorschlages auf eine Rückmeldung oder Eingangsbestatigung der Verwaltung warten. Ein Austausch mit der IHK zu dem Thema Nachnutzung DOC Flachen hat indes bereits stattgefunden und soll fortgesetzt werden.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
Wann wird der Dialog und Austausch mit den BürgerInnen und die zugesagte Informationsveranstaltung stattfinden?

Ein Vorschlag der Verwaltung für das weitere Vorgehen sollte erarbeitet werden. Wie ist der aktuelle Sachstand?

Wie können sich die BürgerInnen mit ihren Ideen einbringen bzw. was passiert mit den bereits eingegangenen Vorschlagen und wie finden diese in den Planungen Beachtung?

Antrag zur Sitzung des Rates am 19.05.2022

Fortschreibung Einzelhandelskonzept

wir bitten unseren Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz am 10.05.22 und des Rates am 19.05.2022 zu setzen, und wie folgt zur Abstimmung zu stellen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes in Form einer Leistungsbeschreibung vorzubereiten, die Kosten dafür inkl. eines entsprechenden Deckungsvorschlages zu ermitteln und darzustellen.

Begründung:
Der Trend im Einzelhandel unterliegt aufgrund des Strukturwandels auch in Remscheid einer deutlichen Dynamik und stetig veränderter Standortanforderungen. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Remscheid aus dem Jahr 2014 ist in großen Teilen überholt. Der beklagte massiv angewachsene Leerstand an Verkaufsfläche zeigt auf, dass die Bemühungen auf der Grundlage des aktuellen Konzeptes nicht greifen. Auch entsprechen die aus dem Einzelhandelskonzept abgeleiteten Darstellungen des Versorgungsbereiches „Stadtbezirkszentrum/DOC“ nicht der Realität, da es ein Stadtbezirkszentrum/DOC nicht geben wird. Aus unserer Sicht ist die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes auf der Basis neu zu erfassender und aktualisierter Einzelhandelsdaten sowie Branchen- und Standortpotenziale erforderlich.

 

Einstimmig beschlossen!

Anfrage zur Sitzung des Rates am 28.04.2022

Kosten und Folgekosten Nachnutzung Stuttgarter Str. 

in der Mitteilungsvorlage 16/0213 vom 20.11.2020 zu den möglichen Nachnutzungsvarianten nach dem Auszug des Berufskollegs Wirtschaft wird eine schulische Nutzung als die kostengünstigste, und die Entwicklung eines hochwertigen Wohnstandortes mit Stadtwohnungen als die kostenintensivste Variante dargestellt. Konkrete Kosten und Folgekosten sowie ein Wirtschaftlichkeitsvergleich der einzelnen Varianten sind der Vorlage nicht zu entnehmen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Die Fläche Stuttgarter Straße 13 umfasst 5.307 qm. Gem. der Mitteilungsvorlage stellt sich die Ausgangssituation wie folgt dar: “Der vorhandene Gebäudekomplex ist genutzt und brandschutztechnisch auf einem aktuellen Stand. Künftiger Umbau- und Sanierungsbedarf ist im Zusammenhang mit den Anforderungen neuer Nutzungen und der vorhandenen Bausubstanz zu bewerten.” Weiter heißt es: “Aktuell ermittelt der Fachdienst 1.28 die Kosten für die nachfolgende Einsiedlung einer Schule,.. für die der Fachdienst 2.40 einen Bedarf geltend gemacht hat. Dieser Bedarf beansprucht den gesamten an die Stuttgarter Straße angrenzenden Gebäudekomplex.”

Welche Kosten und Folgekosten wurden vom Fachdienst 1.28 für die Einsiedlung einer Schule ermittelt?

Welchen Bedarf hat der Fachdienst 2.40 geltend gemacht?

2. Wie hoch sind die Kosten und Folgekosten für die Nachnutzung der Fläche als:

 Nutzungsvariante A: Schulstandort/Entwicklung einer Schule
Nutzungsvariante B: Wohnstandort und Partialrückbau Grün
Nutzungsvariante C: Sozialer Standort
Nutzungsvariante D: Grüne Lunge Westpark

Anfrage zur Sitzung des Rates am 28.04.2022  

 auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Weiterentwicklung des „Radnetz Deutschland“ (Stand November 2021) keine Fördergelder beantragt wurden.

Wie ist der aktuelle Stand?

Sind Gelder aus anderen Förderprogrammen zur Förderung und Finanzierung des Radverkehrs beantragt worden? Wenn ja welche?

Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die geplanten Luftpumpstationen?

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 07.04.2022 zur Beschlussvorlage DS 16/2352 „Remscheid bringt’s“

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Projekt „Remscheid bringt’s“ ist eine Maßnahme der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Remscheid die nun umgesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie viele Remscheider Einzelhändler nehmen an diesem Projekt teil?

2. Beschränkt sich die Teilnahme auf die Einzelhändler der Allee- und Hindenburgstraße?

3. Wie wird das Projekt beworben?

4. Gibt es schon einen Betreiber? Wenn ja, wer ist der Betreiber und damit gem. der Beschlussvorlage auch der Ansprechpartner für den Remscheider Einzelhandel und die Bürgerinnen und Bürger?

5. Geplant ist, dass „Remscheid bringt’s“ Depot in einem der Pavillons auf der Alleestr. zu stationieren. Allerdings steht im Rahmen des Sanierungskonzeptes der Abriss der Pavillons an. Wo wird das „Remscheid bringt’s“ Büro nach dem Abriss stationiert?

6. Welche weiteren Kosten kommen auf die Stadt nach einem Jahr zu?

Antwort der Verwaltung: 

Frau Reul-Nocke hat unsere Anfrage mündlich in der Sitzung beantwortet. Wie viele Remscheider Einzelhändler an diesem Projekt teilnehmen werden und auch der Ersatzstandort ist nicht bekannt. Man geht davon aus, dass nach dem Beschluss der jetzt getroffen wurde, einige Einzelhändler für dieses Projekt gewonnen werden können. Darüber hinaus gibt es noch keinen Betreiber. Eigentlich herrscht auf der Alleestr. ein Radfahrverbot welches – auf Nachfrage – für die Abholung der Waren mit Lastenrädern im Rahmen dieses Projektes nicht gilt, bzw. für diesen Fall wird eine Sondergenehmigung erteilt. Ob die Alleestr. für den allgemeinen Fahrradverkehr freigegeben wird, werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen (Test mit Befragung und Beobachtung, Kosten 59.500 €) welche im Rahmen des Revitalisierungskonzeptes Alleestr. in Auftrag gegeben wird.

 

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses am 07.04.2022

Am 13.02.2022 hatten wir zur Sitzung des Rates am 03.03.2022 nach dem aktuellen Stand zur Nachnutzung Sinn Leffers und weiteren Gesprächen mit dem Eigentümer gefragt. Die Antwort der Verwaltung lag uns erst nach der Ratssitzung vor. Dieser ist zu entnehmen, dass die bisherigen Verhandlungen nicht zum Ziel geführt haben und die finanziellen Vorstellungen auseinander gehen. 

Laut  RGA und RP vom 11.03.2022 liegt ein neues Kaufangebot für die Sinn Leffers Immobilie in Höhe von 1,86 Mio. €  vor. Wir  bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 

1. In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 03.03. auf unsere Anfrage heißt es: „Die Verwaltung kennt die Vorstellungen des Eigentümers nur aus den Medien, und auf Gesprächsangebote seitens der Stadt wurde seitens des Eigentümers nicht eingegangen. Die Stadtverwaltung strebt weiterhin die Entwicklung eines Dritten Ortes zu vertretbaren Konditionen am Standort des ehemaligen Sinn-Leffers-Gebäudes an.“ 

D. h. es lag der Verwaltung  kein schriftliches  Angebot vom Eigentümer vor?

Liegt der Verwaltung das über die Medien kommunizierte aktuelle Angebot vor?  

2.Welche weiteren konkreten Gesprächs- oder Lösungsangebote seitens der Stadt gab es wann an den Eigentümer?  

3. Der Presse war zu entnehmen, dass es Gespräche mit Herrn Schönhals gab. Gibt  es weitere Gespräche und mit welchen Ergebnissen wurden die Gespräche abgeschlossen?

4.  Warum werden der Rat und die entsprechenden Gremien nur auf Nachfrage über den Sachstand des 85 Mio. € Projektes Sanierungsgebiet Alleestr. informiert? 

Antwort der Verwaltung: 
 
1. In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 03.03. auf unsere Anfrage heißt es: „Die Verwaltung kennt die Vorstellungen des Eigentümers nur aus den Medien, und auf Gesprächsangebote seitens der Stadt wurde seitens des Eigentümers nicht eingegangen.
Die Stadtverwaltung strebt weiterhin die Entwicklung eines Dritten Ortes zu vertretbaren Konditionen am Standort des ehemaligen Sinn-Leffers-Gebäudes an.“ D. h. es lag der Verwaltung kein schriftliches Angebot vom Eigentümer vor?

Der Verwaltung lag ein Angebot des Eigentümers vor. Dieses war allerdings sowohl in der Variante der Anmietung als auch im Erwerb der durch den Eigentümer „entwickelten“ Immobilie nicht marktgerecht.
Liegt der Verwaltung das über die Medien kommunizierte aktuelle Angebot vor?

Der Verwaltung liegt das über die Medien kommunizierte neue Angebot des Eigentümers mit Schreiben vom 11.03.2022, welches per Mail an den Oberbürgermeister der Stadt Remscheid versandt wurde vor.

Welche konkreten Gesprächs- oder Lösungsangebote seitens der Stadt gab es wann an den Eigentümer?

Aktuell wurde mit Schreiben des Fachdienstes 4.12 vom 15.03.2022 die wurde PVS Projektgesellschaft mbH mit der Bitte um Kontaktaufnahme und Absprache eines Termins als Videokonferenz oder in Pränsenz kontaktiert.
Mit Antwortmail vom 15.03.2022 wurde die Zustimmung zu einem möglichen weiteren Gespräch in Remscheid nur im Zusammenhang mit dem Schreiben des Partners der PVS Projektgesellschaft mbH, die HK GmbH mit Briefdatum 11.03.2022, gerichtet an den Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, avisiert.
Seitens der Stadt Remscheid wurde hierauf mit Mail vom 18.03.2022 erwidert, dass Gegenstand eines Gesprächs die Einordnung des vorgeschlagenen Kaufpreises im Schreiben vom 11.03.2022 sein muss. Terminvorschläge wurden dem Eigentümer in einer separaten E- Mail übermittelt.
Eine entsprechende Antwort auf die Mail vom 18.03.2022 liegt der Stadt Remscheid mit Datum 25.03.2022 vor. Ein Antwortschreiben hierauf befindet sich zurzeit in der verwaltungsseitigen Abstimmung.

2. Der Presse war zu entnehmen, dass es Gespräche mit Herrn Schönhals gab. Gibt es weitere Gespräche und mit welchen Ergebnissen wurden die Gespräche abgeschlossen?
Es gab erste Sondierungsgespräche zwischen der Stadt Remscheid und Herrn Schönhals mit dem Ziel, eine immobilienwirtschaftliche Einschätzung der von Herrn Schönhals der Stadt Remscheid angebotenen Immobilie in Erfahrung zu bringen.

3. Warum werden der Rat und die entsprechenden Gremien nur auf Nachfrage über den Sachstand des 85 Mio. € Projektes Sanierungsgebiet Alleestr. informiert?

Der Rat der Stadt Remscheid und die weiteren zuständigen Gremien werden bei Vorliegen von aktuellen Entwicklungen jeweils umfassend hierüber informiert.

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 30.03.2022  

am 21.02.2013 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, dass die Parkplätze an Verwaltungsgebäuden und Schulen an die Bediensteten vor Ort vermietet werden sollen.  Offensichtlich sind am RöGy keine oder nur wenige Mietverhältnisse abgeschlossen worden denn seit fast 10 Jahren steht der Parkplatz so gut wie leer.  

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Frage: 

Die Remscheider Mobilitätsstrategie beinhaltet die Förderung und Attraktivitätssteigerung des  Fahrradverkehrs. Dazu gehören neben der Schaffung von Radwegen auch komfortable, dieb- stahlsichere Abstellmöglichkeiten. Unseres Wissens gibt es keine zentrale Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an der Schule. Es gibt einige Schüler die mit dem Rad zur Schule kommen oder vielleicht auch das Rad nutzen würden, wenn entsprechende Abstellmöglichkeiten vorhanden wären. 

Unter der Voraussetzung, dass ein Bedarf in der Schülerschaft besteht, könnte dieser Platz  auch als Fahrradabstellplatz sinnvoll genutzt und entsprechend ausgestattet werden?  

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 30.03.2022  

zum Thema Wohnungsleerstand in Lennep bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Der Hauserkomplex der GEWAG an der Ringstraße, Zeppelinstraße und Leverkuser Straße steht nun schon seit Jahren leer. Im Jahr 2018 wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass mittels eines „konzeptionellen Gesamtuberblickes und weiterer Untersuchungen“ die Gesellschaft die strategische Ausrichtung fur dieses Wohngebiet festlegen wird.

Welche strategische Ausrichtung und/ oder Planung gibt es fur dieses Wohngebiet? Ware auch hier ein „Klimakomplex“ wie am Agnes-Miegel-Weg umsetzbar?

2. Welche Planungen gibt es fur das DOC leergezogene Wohnhaus, an der Mühlenstr.?

3. Im Lenneper Stadtgebiet stehen mehr als 600 Wohnungen leer. Wie viele davon sind im stadtischen oder im Besitz der GEWAG? 

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 30.03.2022  Bebauung Knusthöhe Folgen für die Landwirte vor Ort

Der Rat soll in seiner nächsten Sitzung über die Entwicklung eines  neuen Wohngebietes  zu einer „nachhaltigen und ökologischen Mustersiedlung“ Knusthöhe (BP 680)  entscheiden.  Ganz abgesehen von der zusätzlichen Flächenversiegelung in einem Wasserschutzgebiet,  sind von dieser Entscheidung  auch die Landwirte vor Ort betroffen. Schon jetzt reichen die Flächen nicht aus, um genügend  Futter selbst anzubauen. Um die Versorgung sicherzustellen, muss deshalb beispielsweise  Futter aus Kanada importiert werden.  

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

Welche Folgen zieht die Umsetzung eines neuen Wohngebietes an der Knusthöhe  für die Landwirte vor Ort nach sich?

Welche Ausgleichsflächen sollen wo dafür geschaffen werden?

Antwort der Verwaltung: 

Zu 1) Welche Folgen zieht die Umsetzung eines neuen Wohngebietes an der Knusthöhe für die Landwirte vor Ort nach sich?

Soweit innerhalb eines definierten Geltungsbereiches an der Knusthöhe eine wohnbauliche Entwicklung realisiert wird, sind entsprechend vorhandene landwirtschaftliche Pachtverhältnisse für Baufelder und zugehörige Infrastruktur vorab aufzuheben.
Vorbehaltlich von speziellen Lösungen für eventuelle Restflächen geht die Verwaltung daher davon aus, dass der Geltungsbereich eines wohnbaulichen Bebauungsplanes, sobald dieser umgesetzt wird, für landwirtschaftliche Zwecke vollständig nicht mehr weitergenutzt werden kann.


Zu 2) Welche Ausgleichsflächen sollen wo dafür geschaffen werden?

Ein entsprechender ökologischer Ausgleich soll zum einen im neuen Wohngebiet selbst geschaffen werden. Durch die ökologische und klimaangepasste Gestaltung im neuen Wohngebiet soll das Kompensationserfordernis im ersten Schritt möglichst geringgehalten werden, so z.B. durch Vorgaben zur Ausgestaltung von Bebauungen (z.B. Dachbegrünung) und zur Ausgestaltung von Frei- und Grundstücksflächen im Geltungsbereich. Für die darüber hinaus erforderlichen Kompensationsmaßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, entsprechende ökologische Aufwertungen im Umfeld des Wohngebietes zu veranlassen. Hierfür kommen insbesondere geeignete Freiflächen gemäß Flächennutzungsplan innerhalb von Landschafts- und Naturschutzgebieten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Betracht.

Anfrage zur Sitzung des Rates am 03.03.2022

Zur unendlichen Geschichte zur Einrichtung einer öffentlichen Toilette auf der Alleestraße gab es am 24.06.2021 einen einstimmigen Ratsbeschluss mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Einrichtung einer öffentlichen barrierefreien Toilettenanlage zu prüfen. Eigentlich sollte zur Ratssitzung am 10.02.2022 ein Beschlussvorschlag von der Verwaltung vorliegen. Die Ratssitzung wurde auf den 03.03.2022 verschoben, aber die aktuelle Tagesordnung beinhaltet diesen Punkt nicht. Deshalb unsere  Anfrage wie folgt: 

Am 24.06.2021 hat der Rat der Stadt einstimmig beschlossen die Verwaltung zu beauftragen, die Einrichtung einer öffentlichen barrierefreien Toilettenanlage auf der Alleestr. zu prüfen. Dabei sind die Investitions- und Betriebskostenmodelle sowie Betreiberkonzepte darzustellen. Zu berücksichtigen sind hierbei  Fördermöglichkeiten sowie Kooperationen mit privaten Dienstleistern, um eine für die Stadt kostengünstige Umsetzung zu ermöglichen. 

Am 09.12.2021 gab es vom Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung eine Präsentation zum Thema Toiletten im öffentlichen Raum – Alleestraße die allerdings  keine  Betriebskostenmodelle oder Betreiberkonzepte beinhaltete. Zugesagt wurde  zur Ratssitzung am 10. Februar 2022 einen Beschlussvorschlag vorzulegen, in dem ein konkreter Standort für eine öffentliche Toilette auf der Alleestraße benannt wird. Die Ratssitzung am 10.02.2022 ist coronabedingt ausgefallen. Auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 03.03.2022 ist  keine entsprechende Beschlussvorlage aufgeführt. 

Wie ist der aktuelle Sachstand? Wann kann mit einer entsprechenden Beschlussvorlage, analog zum Ratsbeschluss vom 24.06.2021, gerechnet werden? 
 
 

Antrag zur Sitzung der BV Lennep am 30.03.2022 Ausschuss für Bauen und des Rates Einstellung des Planverfahren B-Plan 672  

wir bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der BV Lennep am 30.03.2022 Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 22.03.2022  und des Rates am 28.04.2022 zur Abstimmung zu stellen: 

Das Planverfahren des Bebauungsplans 672   Gebiet östlich Bahnof Lennep, westlich der Straße am Am Bahnhof und das Geviert  zwischen den Straßen Robert-Schumacher-Straße, Alte Kölner Straße, Kölner Straße und Am Johannisberg wird eingestellt. 

Begründung: Die Grundlage des B-Planes 672 ist die 7. Flächennutzungsplanänderung sowie das kommunale Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2014.  Im Rahmen dieses Konzeptes, wurde die  Ansiedlung des DOCs  als „politisch gewollter Beitrag, als gegebene Planungsabsicht“ in die Konzeption und Zielstellungen des Einzelhandelskonzeptes implementiert und als sachgerechte Grundlage für die 7. Flächennutzungsplanänderung dargestellt. 

Da der B-Plan 672 als verbindlicher Bauleitplan aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans aufgestellt wird und die DOC Planungen eingestellt werden, entsprechen die aus dem kommunalen Einzelhandelskonzept abgeleitete Darstellungen der Versorgungsbereiche Stadtbezirkszentrum/DOC Lennep (ZVB)  nicht der Realität und können daher auch nicht als sachgerechte Grundlage zur Begründung des B-Planes Nr. 672 herangezogen werden. 

Gem. der textlichen Begründung soll damit zur „Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Stadtbezirkszentrum / DOC Lennep beitragen und die städtebauliche Situation im Plangebiet geordnet werden. Ein  Versorgungsbereich mit der besonderen Funktion „DOC“ mit einem spezifischen Sortiments- und Warenangebot  wird es nicht geben.

Es besteht nunmehr keine Notwendigkeit  im Plangebiet Erweiterungen von Verkaufsflächen auf 800 qm zu begrenzen und somit dem Einzelhandel weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu entziehen. 

Anfrage zur Sitzung der BV Lüttringhausen am 23.03.2022 und der BV Lennep am 30.03.2022   Bürgerbüro in den Stadtteilen 

nachfolgende Anfrage hatten wir bereits in die  Sitzung des Hauptausschusses  am 10.06.2021 eingebracht. Bis dato hat uns keine Antwort der Verwaltung erreicht. Wir  bitten um die Beantwortung unserer Fragen wie folgt: 

Der Rat der Stadt Remscheid hat aus Kostengründen und auf Empfehlung des „Rödl Gutachten“, seinerzeit die Schliessungen  des Bürgerbüros in Lennep und die Reduzierung von Serviceleistungen des Bürgerbüros in Lüttringhausen beschlossen.  

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Bürgerbüro in Lennep unter Berücksichtigung nachfolgend aufgeführter Serviceleistungen resp. die  Erweiterung des Aufgabenbestandes in Lüttringhausen umgesetzt werden? 

Einwohnermeldewesen 
KFZ An- und Ummeldungen 
Führerscheinanträge – Führungszeugnisse 
Gewerbe: An-, Ab- und Ummeldungen 
Personalausweise und Reisepasse 
weitere Dienstleistungen wie Auskünfte etc. 

Ziel ist es, nicht nur den Bürgerinnen und Bürger unnötige Wege zu ersparen, sondern auch bestehende Angebote in den Stadtteilen um notwendige, städtische Dienstleistungen zu erweitern. Darüber hinaus, tragen Stadtteilbüros durch ihre Frequentierung  zur Belebung des Stadtteils bei.

Anfrage zur Sitzung des Rates am 03.03.2022 

der Rat 2014 hat die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und  folgende Leitziele zur CO2-Minderung in Remscheid beschlossen:  

1. Die örtlichen CO -Emissionen werden bis 2022 um 14 %
 gegenüber 2011 gesenkt.

2. Der Strombedarf in Remscheid sinkt bis 2022 um 5 %.

3. Der Energiebedarf für Wärmenutzungen in Haushalten in Remscheid
 sinkt bis 2022 um 15 %.

4. Der Anteil örtlicher erneuerbarer Energien am jeweiligen Strombedarf steigt bis 2022 auf 3,5 %. 

5. Der Anteil erneuerbarer Wärmeerzeugung incl. Abwärmenutzung am jeweiligen Wärmebedarf steigt bis 2022 auf 5 %.

6. Der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung am Strombedarf steigt 
bis 2022 auf 5 %.

7. Effizienzsteigerung und Klimaschutz in Unternehmen sind wichtige Bausteine der Remscheider Wirtschaftsförderung. Es wird angestrebt, mit den örtlichen Unternehmen eine Vereinbarung zur freiwilligen Reduzierung der CO2  Emissionen im Gewerbe um 20 % bis 2022 abzuschließen. 

8. Im innerstädtischen Verkehr wird das Fahrrad zum wichtigen Verkehrsmittel. 10 % der PKW-Fahrten sollen bis 2022 durch das Fahrrad und den ÖPNV ersetzt werden. 

Wurden alle Ziele erreicht? Wenn nein, welche Maßnahmen oder Aktivitäten sind geplant um die gesteckten Ziele zu erreichen? 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 bis 6:
Eine Beantwortung der Anfrage, also eine „Energie- und CO2 Bilanz 2022“, ist zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht möglich, da die erforderlichen Daten erfahrungsgemäß frühestens nach ca. 12-18 Monaten von den verschiedenen Behörden und Organisationen bereitgestellt werden können. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, in der zweiten Jahreshälfte 2022, eine ausführliche Energie- und Treibhausgasbilanz für den Zeitraum 2017 – 2019 vorzulegen. Diese Bilanzierung wird derzeit mit Hilfe des Klimaschutz-Planers (Bilanzierungssoftware) vorbereitet.

Zu Frage 7:
Den Remscheider Unternehmen wird eine Teilnahme am Projekt Ökoprofit (http://www.oekoprofit-nrw.de) angeboten. Dieses Projekt dient u.a. der Reduzierung von Energieverbräuchen und der CO2 Emissionen im Gewerbe. Das Handlungsfeld Gewerbe und Industrie wird Bestandteil der o.g. Bilanzierung mit dem Klimaschutz Planer sein.

Zu Frage 8:
Derzeit wird von der Verwaltung der Modal Split, also die Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsträger oder Verkehrsmittel, in Remscheid untersucht. Diese Ergebnisse sind für die Beantwortung der Frage notwendig. Sie werden aller Voraussicht nach am 02. Juni 2022 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Mobilität vom Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung vorgestellt. Um auch in Zukunft die Entwicklung der Mobilität in Remscheid zu erfassen, sollen Modal Split Untersuchungen ab sofort alle fünf Jahre durchgeführt werden.

Anfrage zur Sitzung des Rates am 03.03.2022 

Kosten DOC

1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für das DOC Projekt  inkl. der Planungskosten Hackenberg die nun die Stadt zu tragen hat?

2. Der Kaufpreis für die Grundstücke fliesst nicht wie erwartet in den städtischen Haushalt. Über die Verlagerung der Grundschule und der Feuerwache hinaus, ist die Stadt für den Ausbau der DOC Infrastruktur für den Investor in Vorleistung getreten. Im Investitionsplan sind diese Kosten (und noch weitere Investitionen) durch den  Kaufpreis gedeckt. Auf welche Höhe belaufen sich die Deckungslücken und wie werden diese finanziert? 

3. Welche weiteren Kosten hat die Stadt nach dem Scheitern der DOC Planungen zu tragen? (Entfernung Straßenmasten o.ä.)

4. Was passiert mit dem Baubüro in Lennep?

Keine Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage!

Anfrage zur Sitzung des Rates am 03.03.2022 

zur Sanierung der  Alleestr. und zum Umbau des Friedrich-Ebert-Platzes: 

1. Auf Nachfrage teilte die Verwaltung mit: „Auf nochmalige Bitten von Eigentümern ist vorgesehen, Anfang des Jahres 2022 eine Informationsveranstaltung für die Eigentümer vorzunehmen, um Ihnen die Konsequenzen aus der Rahmenplanung zur Sanierung zu erläutern. Eine Einbindung der Mieter an der Alleestraße wird ebenfalls vorgenommen werden.“ Ist dies bereits geschehen bzw. wenn nicht wann wird die geplante Informationsveranstaltung stattfinden?

Antwort der Verwaltung: 

 Die angekündigte Informationsveranstaltung für Eigentümerinnen und Eigentümer befindet sich in Vorbereitung und ist derzeit für April 2022 geplant. Die Mieterinnen und Mieter werden bei der Planung und Umsetzung von beabsichtigten Einzelmaßnahmen beteiligt und werden dadurch laufend eingebunden sein. 

2. Die Fortschreibung des Sanierungskonzeptes für die Alleestr. wurde im November 2021 vom Rat beschlossen. Die Stellungnahmen der Verwaltung auf die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Juni 2021 liegen nicht vor. Auf unsere Frage inwieweit diese Eingaben noch berücksichtigt werden, teilte Herr Heinze mit, „dass die Eingaben formal aufgenommen und beantwortet würden.“ Welchen Stellenwert haben die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger die im Rahmen einer Offenlage vorgetragen werden, aber den Gremien bei Beschlussvorlage nicht vorliegen und somit weder ab gewägt noch berücksichtigt werden können? Wann erfolgt die Stellungnahme bzw. „die formale Aufnahme und Beantwortung“ der Verwaltung auf die Eingaben der Bürger?

Antwort der Verwaltung: 
Die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Juni 2021 haben einen großen Stellenwert für die Rahmenplanung und finden selbstverständlich Berücksichtigung in der finalisierten Rahmenplanung sowie im vorherigen Abwägungsprozess zur Wahl des gebotenen Sanierungsverfahrens. Die Rahmenplanung wird dann dem Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes auf der Alleestraße beigefügt sein, sodass die Gremien die eingegangenen Stellungnahmen werden berücksichtigen können. Die formale Beantwortung der Stellungnahmen befindet sich derzeit in der Erarbeitung. 

3. Wie ist der aktuelle Stand beim Thema Nachnutzung Sinn Leffers Gebäude? Gab es weitere Gespräche mit dem Eigentümer?

Antwort der Verwaltung: 
Die bisherigen Verhandlungen führten nicht zum Ziel. Zudem liegen die finanziellen Vorstellungen auseinander. Die Vorstellungen des Eigentümers kennt die Verwaltung nur aus den Medien. Auf Gesprächsangebote seitens der Stadt wurde seitens des Eigentümers nicht eingegangen. Die Stadtverwaltung strebt weiterhin die Entwicklung eines Dritten Ortes zu vertretbaren Konditionen am Standort des ehemaligen Sinn-Leffers-Gebäudes an. 

4. Aktuell treiben Materialknappheit und steigende Rohstoffpreise die Baukosten in die Höhe, was bei vergleichsweise kleineren Projekten wie z.B. der Sanierung der Sporthalle Mannesmann zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führt. Die Kosten für den Umbau des Friedrich-Ebert-Platzes werden auf knapp zehn Mio. Euro beziffert. Sind die Kosten und die Fertigstellung in 2024/2025 mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen, Rohstoffpreise und der angespannten Marktlage im Bausektor noch realistisch?

Antwort der Verwaltung: 
Materialknappheit und steigenden Rohstoffpreise wurden bei der Aktualisierung der Projektkosten berücksichtigt. In der Drucksache 16/1720 wurde dazu wie folgt Stellung bezogen: „Für die prognostizierten Preissteigerungen bis zum tatsächlichen Baubeginn sowie für Unvorhergesehenes wurden Absicherungen in einer Größenordnung von 675.000 € (netto) in die aktuelle Kostenermittlung eingearbeitet. Dies entspricht ca. 11,5 % der Gesamtkosten.“ 

S

Anfrage zur Sitzung des Rates am 03.03.2022 

Da ist man ist  vor Gericht zum 2. mal gescheitert und das Urteil liegt noch nicht vor, aber dennoch ist klar, dass man weiterhin am DOC Projekt festhalten will sofern der Investor auch dazu bereit ist. Diese Vorgehensweise hat sich  in der Vergangenheit schon nicht bewährt.  Beim DOC Projekt  soll nun mit der Aufstellung eines neuen, vorhabensbezogenen B-Plans das DOC endlich umgesetzt werden. 


Wir haben nachgefragt, auf welcher Abwägungsgrundlage dieses Bekenntnis erfolgt ist und welchen Rattenschwanz das Festhalten an den Planungen nach sich ziehen wird. 

Nachfolgend unsere Fragen für die nächste Ratssitzung am 03.03.2022 

1. Als aufschiebende Bedingung ist  im Grundstückskaufvertrag zwischen der Stadt  und dem Investor die Bestandskraft des B-Plans  vereinbart. Diese aufschiebende Bedingung gilt als endgültig ausgefallen, wenn sie nach aktuellem Vertragsstand nicht bis zum 31.03.2022 vorliegt.   Der Investor hat das Recht mit einer Frist von 6 Monaten  nochmals um ein weiteres Jahr zu verschieben. Liegt eine entsprechende  Erklärung seitens des Investors vor?  

2. Der Presse war nach  der Urteilsverkündung zu entnehmen, dass weiterhin an den Planungen festgehalten werden soll, sofern der Investor dazu bereit ist. Wir gehen davon aus, dass  dieses Bekenntnis auf der Grundlage einer sorgfältigen Abwägung erfolgt ist.   Aus diesem Grund   bitten wir Sie,   dass  Szenario „Aufstellung eines  neuen, vorhabensbezogenen Bebauungsplans“ detailliert  inkl. Ablauf Planverfahren, Kosten  und   Zeitplan darzustellen. 

3. Ist geplant den Kaufpreis der Grundstücke an die  aktuellen Grundstückpreise anzupassen? Welche Änderungen sind noch geplant?

Antrag zur Sitzung des Rates am 03.03.2022 

Einberufung einer Bürgerinformationsveranstaltung

Genau zwei Wochen ist es her, dass das Bundesverwaltungsgericht den Bebauungsplan für das DOC für unwirksam erklärt hat. Angekündigt wurden Gespräche innerhalb von zwei Wochen mit dem Investor ob und wie es weitergeht. Weitere Informationen wie es weitergehen könnte  gibt es dazu   keine. Für die nächste Ratssitzung haben wir die Einberufung einer Bürgerversammlung beantragt bei der die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit haben, Fragen zum Verfahren etc. zu stellen. Unser Antrag wie folgt: 

Die Verwaltung wird beauftragt eine Bürgerversammlung zum Thema „DOC wie geht es weiter?“ einzuberufen. 

Begründung: 

Die Planungen zum DOC haben die Menschen vor Ort nun mehr als 10 Jahre beschäftigt und viel Geld verschlungen. Viele Fragen zu diesem Thema und wie es nun weitergeht stehen offen. Kommentare und Diskussionen in den sozialen Netzwerken ersetzen auch in Pandemiezeiten keinen Diskurs im öffentlichen Raum mit den Bürgern. 

Die Einberufung einer Bürgerversammlung, sobald es die pandemische Lage zulässt, sehen wir als einen ersten Schritt die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand der Dinge und die weiteren Planungen inkl. weiterer Akteurs- und Bürgerbeteiligungen zu informieren

Antrag zur Sitzung  des Rates am 03.03.2022 

Kräfte bündeln – Beratung stärken: Familiengrundschulzentren in Remscheid etablieren

wir bitten nachfolgenden Antrag zur Sitzung des Schulausschusses am 12.01.2022 und des Rates am 10.02.2022 zur Abstimmung zu stellen:

Die Verwaltung wird beauftragt der „Initiative Familiengrundschulzentren NRW“ beizutreten und eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) zu unterzeichnen, die zum Ziel hat, Familiengrundschulzentren in Remscheid zu etablieren.

Begründung:
In Remscheid gibt es bereits jetzt Kooperationen zwischen den 17 Grundschulen und externen Partnern wie der Jugendhilfe. In der Praxis zeigt sich aber: Oftmals sind die Wege (zu) lang, die Hemmschwellen weiterhin zu hoch, sodass nicht alle Eltern und Schüler*innen erreicht werden können. Es ist an der Zeit Schule und Bildung ganzheitlich zu betrachten und zu leben, um Erfahrungen und Kräfte verschiedener Professionen zu bündeln und zugänglicher zu machen!

In Familiengrundschulzentren werden die verschiedenen Professionen direkt in den Stadtteilen zusammengefasst und bieten Familien niederschwellige Angebote auf Augenhöhe an. Das Familienzentrum wird dadurch zu einem Knotenpunkt innerhalb des Sozialraums.

Davon profitieren alle Familien gleichermaßen, wodurch Bildungsungerechtigkeiten abgebaut werden können. Schulen werden zu „Orten der Begegnung, Beratung und Bildung für Kinder und ihre Familien“ (https://www.familiengrundschulzentren-nrw.de). Während sich das Konzept der Familienzentren in Kindertagesstätten etablieren konnte, wird die präventive Arbeit durch die Familiengrundschulzentren im Primarbereich konsequent fortgesetzt.

Das Konzept wird auf Initiative der Stadt Gelsenkirchen seit 2014 erprobt und gelebt. Mittlerweile gibt es über 120 aktive und geplante Standorte in verschiedenen Kommunen in NRW. Auch für Remscheid eine große Chance die Bildungsgerechtigkeit zu verbessern! 

Flyer als Anhang: 
https://www.familiengrundschulzentren-nrw.de/wp-content/uploads/2021/07/WST-28-FGSZ-04-Flyer.pdf

Dieser Antrag wurde im Schul- und  im Jugendhilfeausschuss sowie im Rat abgelehnt!

Anfrage zur Sitzung des Betriebsausschusses für die Technischen Betriebe Remscheid am 07.12.2021

1. Das Mobilitätskonzept der Stadt Remscheid, beinhaltet den Aufbau eines umfangreichen Fahrradwegenetz. Wann wird der Aufbau in Angriff genommen? Warum sind unter den investiven Maßnahmen im Straßenraum keine Fahrradwege vorgesehen? Gehören Fahrradwege zu den förderfähigen Maßnahmen des Landes? Werden Anlieger an den Straßenbaukosten der Fahrradewege beteiltigt?

2. Bezüglich der Anlage 1 „Straßen- und Wegekonzept der Stadt Remscheid“ der 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes, Beschluss im Rat am 18.11.2021 bitte ich folgende Fragen zu beantworten:

a. Werden für die tabellarisch aufgeführten Straßen der Anlage 1 generell keine Anliegerversammlungen gemäß §8aKAG abgehalten?

b. Wie ist die zeitliche Reihenfolge der Verwaltungsverfahren bis zur Zustellung der Beitragsbescheide für die tabellarisch ausgeführten Straßen der Anlage 1 im Falle der Beitragspflicht?

c. Gibt es beitragspflichtige Straßen außerhalb des Straßen- und Wegekonzeptes?

d. Welche Maßnahmen beinhaltet Neugestaltung ZOB?


Anfrage zur Sitzung des Rats am 09.12.2021 Gespräche mit dem Projektentwickler

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Aufklärung um den fehlgeschlagenen Kauf des Sinn Leffers Gebäudes hat einiges an Informations- und Kommunikationsdefizite aufgezeigt.

Auf unsere Nachfrage teilte Herr Heinze in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 mit, dass am 17.11.2021 ein Treffen mit dem Projektentwickler der Sinn Leffers Immobilie und der Stadt Remscheid stattgefunden hat.

Wir bitten in diesem Zusammenhang -ggfs. auch im nicht öffentlichen Teil der Sitzung- um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

Was wurde bei dem Treffen mit dem Projektentwickler besprochen?

Gibt es neue Erkenntnisse die für das weitere Verfahren und Planungen von Bedeutung sind?

Anfrage zur Sitzung des Rates am 09.12.2021

Anfrage zur Sitzung des Rates am 09.12.2021 Sporthalle Mannesmann

durch die Nutzungsuntersagung der Turnhalle wird den Schülerinnen
und Schülern der GGS Mannesmann nach den Schulschließungen
erneut der Zugang zu einem fachgerechtem Sportunterricht verwehrt. Wir bitten Sie
in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Seit wann sind der Verwaltung die Mängel an der Beleuchtungsbefestigung in der Turnhalle der GGS Mannesmann bekannt?

2. Wieso wurden die Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt der pandemiebedingten Schulschließungen näher untersucht?

Die Antwort der Verwaltung wie folgt:

Frage 1
Seit wann sind der Verwaltung die Mängel an der Beleuchtungsbefestigung in der Turnhalle der GGS Mannesmann bekannt?

Zu Jahresbeginn 2020 sollten im Rahmen des Instandhaltungsprogramms die Leuchtmittel in der Sporthalle der OGGS Mannesmann getauscht werden. Beim Austausch der Leuchtmittel wurde festgestellt, dass die Befestigungselemente der Leuchtkörper scheinbar defekt waren. Die erforderliche Überprüfung der Deckenkonstruktion zum Ersatz der Leuchtmittel sollte im Rahmen der geplanten Maßnahme des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ abgewickelt werden, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der Marktsituation erst in 2021 begonnen werden konnte. Der Statiker gelangte nach seiner Prüfung zum Ergebnis, dass die Befestigungselemente als nicht sicher eingestuft werden müssen. In Abstimmung mit den beteiligten Fachdiensten wurde die Sporthalle am 21. September 2021 für den Schul- und Vereinssport gesperrt, da bei der Ausübung von Ballsportarten nicht ausgeschlossen werden könne, dass Beleuchtungskörper getroffen und möglicherweise herunterfallen. Das Gewicht eines Beleuchtungskörpers beträgt 20 kg. Eine Sanierung kann derzeit noch nicht terminlich abgesehen werden, da sich auch hier die angespannte Marktlage im Bausektor bemerkbar macht. Dies gilt sowohl für die Lieferzeiten von Materialien wie für die Ausführung der betroffenen Gewerke.

Frage 2
Wieso wurden die Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt der pandemiebedingten Schulschließungen näher untersucht?

Der Umfang der Sanierungsmaßnahme erweiterte sich im Verlauf der Überprüfungen und umfasst nunmehr neben dem – ursprünglich ausschließlich vorgesehenen – auch eine Ertüchtigung der Deckenkonstruktion. Die Untersuchungen wurden dementsprechend schrittweise durchgeführt und konnten zeitlich aus den in der Beantwortung zu Frage 1 benannten Gründen nicht gebündelt werden.

Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.11.2021

In der Ratssitzung am 18.11. soll die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes beschlossen werden. Hier geht es unter anderem auch um die Anliegerbeiträge und Anliegerversammlungen. Zu der Beschlussvorlage haben wir jedoch noch Fragen um deren Beantwortung wir die Verwaltung gebeten haben:

1. Am 24.9.2020 wurde im Zusammenhang des Ratsbeschlusses zum Straßen- und Wegekonzept der Stadt Remscheid ( DS 15/7627) die gesetzlich verpflichtende Anliegerversammlung fallen gelassen. Die Änderungen wurden in den Anlagen 2, 2a und 3 des genannten Straßen- und Wegekonzeptes dargestellt. Gelten die Anlagen 2, 2a und 3 auch für die aktuelle Vorlage zur 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes?

2. Wenn ja, wie und zu welchem Zeitpunkt im Bezug auf die Realisierung der Straßenbaumaßnahmen werden die Anlieger darüber informiert, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen keine Anliegerversammlung vorsieht, sondern dass die Anlagen 2, 2a oder 3 des Straßen- und Wegekonzeptes angewendet werden?

3. Wie werden die betroffenen Anlieger im Vorfeld über beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen und über das Abrechnungsgebiet informiert, damit der gesetzlichen Vorgabe der Anzahl der Beitragszahler genüge getan wird. (Wie viele Anlieger teilen sich die Beiträge der Straßenbaukosten.)

4. Gibt es Straßen außerhalb der ersten Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Remscheid, die ohne die Landesförderung von 50% der Beiträge abgerechnet werden? Falls ja, nach welchem Prinzip werden Anlieger außerhalb der Förderung gelassen? Wer zahlt in diesem Fall den 50% Förderanteil, den sonst der Beitragszahler übernehmen müsste?

5. In der Anlage tauchen beitragspflichtige Maßnahmen “Revitalisierung Innenstadt” oder “Neugestaltung ZOB” auf. Diese Bezeichnungen entsprechen nicht dem Gesetz der 8a KAG NRW vorgeschriebenen Definition von “Straßenausbaumaßnahmen”. Wann und wie werden die ggf. beitragspflichtigen Maßnahmen präzisiert und die betroffenen Anlieger ins Kenntnis gesetzt?

6. Ist es sichergestellt, dass beitragspflichtige Maßnahmen im Bereich der Innenstadtrevitalisierung bei der Landesförderung von 50% berücksichtigt werden? Die Alleestraße fehlt in der 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes. Sind keine beitragspflichtige Maßnahmen vorgesehen oder fällt die Alleestraße aus der Landesförderung?

Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.11.2021

wir bitten um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen zum Thema Sinn Leffers:

1. Der Bergischen Morgenpost war am 29.10 zu entnehmen, dass die Pläne des Immobilienentwicklers „sich 1:1“ an dem von der Stadt verabschiedeten Sanierungskonzept orientieren.“ Weiter heißt es, dass der Stadt Remscheid erklärt wurde, die angepeilten Nutzungen durch VHS und Bibliothek einzuplanen. Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 04.11. 2021 wurde auf Nachfrage der Fraktion DIE LINKE von der Verwaltung mitgeteilt, dass es seitens des Entwicklers keine solcher Planungen gegenüber der Stadt erklärt wurden. War dem Entwickler zu diesem Zeitpunkt bekannt welche Nutzungen die Stadt vorgesehen hat? Welche konkreten Planungen hat der Entwickler in der Zoom Konferenz am 22.06.2021 vorgestellt? Was wurde besprochen?

2. Der vorbereitenden Untersuchung vom März 2021 ist zu entnehmen, dass ein Umbau und die Umnutzung der Kaufhausimmobilie angestrebt wird. Allerdings ist dem nicht zu entnehmen, dass die Stadt plant, diese Immobilie zu erwerben. Gem. Zeitstrahl hat die Stadt ihr Interesse an der Immobilie bereits am 23.11. 2020 gegenüber dem Eigentümer bekundet, gleichwohl auf der Ratssitzung am 05.11.20 auf die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, die Immobilie zu kaufen um dort die VHS unterzubringen,  statt Büroräume in den Alleearkaden anzumieten, mit Hinweis auf die Kosten verneint wurde. 

Wer hat den Kauf der Immobilie beschlossen und gab es zwischen dem 23.11.2020 und 10.06.2021 weitere Kontaktversuche zu dem Eigentümer / Immobilienmakler (z.B. Sayan Immobilien)?

3. Aus welchen Gründen hat sich die Verwaltung nicht mehr bei der Entwicklungsgesellschaft gemeldet bzw. nicht auf deren Kontaktversuche reagiert?

4. Warum wurde am 07.09.2021, zwei Monate nach Fristbeginn (05.07.2021), über die Frage einer 2- oder 3-monatigen Frist sinniert? Sind die Fristen nicht kommuniziert worden?

5. Warum wurde der Rat nicht frühzeitig über das konkrete Vorhaben des Projektentwicklers informiert und warum fand diese Information keinen Eingang in die Beschlussvorlage?

6. Am 21.09 wird Herr Heinze wie folgt in der Presse zitiert: „Der Rat habe klargemacht, „dass unmittelbar nach dem Besitzübergang ein Abrisskonzept erstellt wird.“ Weiter heißt es, dass es zwischen dem Abriss und der geplanten Neubebauung eine Übergangsphase geben wird. Geplant sei ein temporärer Garten.“ Weder ein temporärer Garten noch der Abriss der Immobilie wurden beschlossen aber bereits in der Presse kommuniziert. Die Beantwortung unserer Anfrage vom 28.09. wurde in die Ratssitzung am 18.11. geschoben.
Warum werden Sachverhalte die vom Rat noch nicht beschlossen wurden, an die Presse transportiert?

7. Der Rat wurde am 28.10. informiert. Wann wollte die Verwaltung mit dem fehlgeschlagenen Kauf an die Öffentlichkeit treten, wenn die Presse nicht darüber berichtet hätte? Warum hat die interne rechtliche Prüfung (18.10. – 28.10.) 10 Tage in Anspruch genommen?

8. Am 23.07.2021 hatten wir schriftlich angefragt, welche Planungen es für das Gebäude der Zentralbibliothek an der Scharffstr. gibt. Die Antwort lautete: „Der Umzug der Zentralbibliothek auf die Alleestr. ist als Beispiel für die Ansiedlung einer kulturellen Ankernutzung im sog. RS-Lab dargestellt.

Grundsätzlich ist für einen tatsächlichen Umzug der Zentralbibliothek zunächst eine Machbarkeitsstudie abzuwarten, welche den gegenwärtigen und einen möglichen zukünftigen Standort auf der Alleestraße im Hinblick auf die Möglichkeiten der Realisierung einer Bibliothek der Zukunft untersucht.“

Eine Machbarkeitsstudie liegt bislang nicht vor. Somit war zu diesem Zeitpunkt und ist auch bis heute nicht klar, ob eine Bibliothek der Zukunft auf der Alleestr. überhaupt realisiert werden kann. Das heißt, dass auch die Planungen des Projektentwicklers für diesen Standort hätten berücksichtigt werden können. Ist eine Machbarkeitsanalyse für diesen elementaren Projektbaustein in Auftrag gegeben worden? Wenn ja, wann und welche Kosten sind bis dato dafür angefallen? Wenn nein, warum ist diese nicht in Auftrag gegeben worden? Sind die Ergebnisse einer noch nicht abgeschlossen bzw. in Auftrag gegebenen Machbarkeitsanalyse bereits im Vorfeld bekannt? Wenn nein, warum geht man das Risiko ein, viel Geld in evtl. nicht realisierbare Projekte zu stecken?

9. Am 25.03.2021 hat der Hauptausschuss der Stadt Remscheid die nächste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Anregungen und Hinweise konnten von den Bürgerinnen und Bürger bis zum 18.06.2021 bei der Stadt eingereicht werden. Allerdings fehlten in der vorbereitenden Untersuchung die Kosten, Folgekosten sowie eine Finanzierungsübersicht und konnten somit nicht berücksichtigt werden. Die Kosten wurden erst nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung auf Nachfrage bekannt gegeben. Wie ist der aktuelle Bearbeitungssachstand? Gibt es eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung unter Vorlage aller Fakten und der neuen Sachverhalte?

10. Wie geht es jetzt weiter?

Antwort der Verwaltung

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 04.11.2021

das Objekt Munsterplatz 21 steht im Eigentum der Stadt Remscheid und soll verkauft werden. In diesem Zusammenhang bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Der BM war am 13.10.2021 zu entnehmen, dass das: “Haus komplett entkernt und innen saniert wurde“. Warum spiegeln sich die Kosten für die Entkernung und der Innensanierung nicht im Kaufpreis wider?

2. Warum werden Abrisskosten in Abzug gebracht, gleichwohl vereinbart wurde das Haus zu sanieren?

3. Beinhaltet der Kaufvertrag verbindliche Auflagen zur Sanierung?

4. Der Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass es aktuell einen einzigen Bewerber für das Objekt gibt und sich somit die Frage nach einem Höchstangebot nicht stellt. Das Objekt ist seit 2012 nicht bewohnt und der Zustand hat sich seitdem rapide verschlechtert.

Wurde das Objekt öffentlich angeboten um möglichst viele Interessenten/Bieter zu erreichen? Wenn ja wann und über welche Medien? Wenn nein, warum nicht ?

5. Wo werden generell städtische Objekte die zum Verkauf stehen angeboten?

6. Der Kostenaufwand für die Sanierung wird im mittleren 6-stelligen Bereich angegeben. Wir bitten um die Angabe der Kosten in Euro.

7. Weiter ist der Beschlussvorlage zu entnehmen: „Das Haus ist seit dem 18.03.1982 in der Denkmalliste eingetragen. Daraus entsteht für die Stadt eines Denkmals die Pflicht, alles zum Erhalt der laufenden Unterhaltung beizutragen.“

Den Immobilieneigentümer in der Altstadt werden strenge Auflagen gemacht. Warum kommt die Stadt ihrer Verpflichtung zum Denkmalschutz nicht nach?

8. Der Internetseite der Stadt ist zu entnehmen: „Über das Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das ausschließlich auf Grundlage des jährlichen Haushaltsansatzes für Denkmalpflege des Landes Nordrhein-Westfalen aufgestellt wird, können kostenintensive denkmalpflegerische Einzelmaßnahmen gefördert werden. Antragsteller können Private, Kirche und Kommunen sein.“ 

Die Antwort erfolgte im nicht öffentlichen Teil. Fördergelder wurden keine beantragt. 

 

Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.11.2021

zur Neufassung der Richtlinien der Stadt Remscheid über die Vergabe und den Verkauf von Erbbaugrundstücken bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

Mit Beschlussvorlage wird die Staffelung der Erbbauzinsen (aktuell 4%) in Höhe von 1,5% des Verkehrswertes für die Jahre 1 bis 15, sowie mit 2,5% für die Jahre 16 bis 30 vorgeschlagen. Dies soll aus Sicht der Verwaltung zur Stärkung der Förderung von bezahlbarem Wohnraum durch die Vergabe von Erbbaurechten im Mehrfamiliensektor beitragen. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass bei einem Fachdialog des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. die zentrale Frage, ob das Erbbaurecht ein Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum sein kann, von den Vortragenden grundsätzlich bejaht wurde.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. In Remscheid stehen mehr als 4.000 Wohnungen leer und die Mieten bewegen sich, im Vergleich zu anderen Städten, eher auf niedrigem Niveau.

Wurde dieser Sachverhalt bei der „Empfehlung“ durch die Fachkommission berücksichtigt oder bezog sich die Aussage pauschal auf alle Städte?

2. Wenn die Verwaltung davon ausgeht, dass mit der Senkung der Erbbauzinsen mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, bedeutet dies nicht nur Mindereinnahmen für die Stadtkasse sondern auch einen zusätzlichen Verbrauch/Versiegelung von Flächen.

Der deutsche Städtetag empfiehlt in seiner Handreichung „Nachhaltiges und suffizentes Bauen in den Städten1 „ (07/2021) : „ dass Baumaßnahmen nicht nur nachhaltig sein müssen, sondern bei der Planung auch geprüft werden sollte, ob der Bedarf nicht auch durch eine Sanierung, Umnutzung oder Erweiterung erfüllt werden könnte. Unser Schwerpunkt sollte zukünftig auf einer besseren Nutzung der bestehenden Gebäude, Flächen und Infrastrukturen liegen.“

Die Leerstandsquote in Remscheid beträgt fast 7%. Inwiefern werden diese Empfehlungen des Städtetages in der Neufassung der Richtlinien über die Vergabe und den Verkauf von Erbbaurechten im Mehrfamiliensektor berücksichtigt?

Antwort verschoben in die Ratssitzung im Februar

Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.11.2021

nachfolgend aufgeführte mdl. Nachfragen zu den Themen Gleisdreieck und Wohnungsleerstand wurden in der Ratssitzung am 16.09.2021 nicht beantwortet.

1. Gleisdreieck
Grund und Boden sind endlich und nicht vermehrbar, d. h. spätestens, wenn die letzten Gewerbeflächen veräußert sind müssen neue, flächenunabhängige Konzepte entwickelt werden, um Arbeitsplätze und Firmen in Remscheid anzusiedeln und zu halten. Wie sieht der Plan der Verwaltung aus?

2. Wohnungsleerstand

In Remscheid stehen zwar 4.078 Wohunungen leer, jedoch gibt es viele Remscheider die keine passende Wohnung finden.

Werden die Immobilienbesitzer von Leerstandsimmoblilien in regelmäßigen Abständen seitens der Verwaltung kontaktiert?

Welche Überlegungen gibt es Angebot und Nachfrage zusammenzubringen?

Die Verwaltung teilte mit DS 16/1469 mit, dass der Bedarf nicht ermittelt wird.

Nach welchen Maßstäben wird in Remscheid Bau- und Wohnungspolitik betrieben, wenn die Bedarfe nicht ermittelt werden?

Antwort der Verwaltung

Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 24.11.2021

wir bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Lennep am 24.11.2021 zur Abstimmung zu stellen:
Die Ausfahrt aus der Altstadt Lennep vom Kölner Tor kommend über die Schwelmer Str. wird für den Zwei-Richtungsverkehr geöffnet.

Begründung:
Die Verkehrsbehörde sieht die Öffnung der Schwelmer Straße im Zufahrtsbereich zur Altstadt für den Zwei-Richtungsverkehr grundsätzlich neutral. Durch die Öffnung und der Möglichkeit der direkten Ausfahrt aus der Altstadt über die Schwelmer Str. können Fahrten ( Ziel- und Parkplatzsuchverkehr usw.) durch den Altstadtkern vermieden werden.

 

Antrag von allen Fraktionen abgelehnt!

 

Anfrage  zur Sitzung des Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 04.11.2021

auf unsere mdl. Nachfrage im Hauptausschuss am 26.08.2021 und am 07.10.2021 haben wir zur Auslastung der Intensivbetten keine Antwort erhalten. Mit Blick auf die prognostizierte 4. Welle bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Am 30.04.2020 standen gem. DIVI Intensivregister in Remscheid 36 Intensivbetten zur Verfügung. Ab Oktober 2020 wurden Betten abgebaut, so dass seit Mai 2021 nur noch 26 Intensivbetten zur Verfügung stehen.

Warum wurde die Zahl der Intensivbetten reduziert?

2. Im DIVI Register ist das Sana Klinikum auf der Burgerstr. gelistet.

Verfügen die evang. Stiftung Tannenhof und die Fabricius Klinik auch über intensivmedizinische Behandlungskapazitäten ?

3. Gem. vorläufiger KH bezogener Aufstellung §21 Abs. 2 KHGh1 haben im Zeitraum KW 12-40  in 2020

die Fabricius Klinik (Sana) 1.472.292,20 Euro
das Sana Klinikum Remscheid GmbH Burgerstr. 9.753.790,20 Euro
die Evangelische Stiftung Tannenhof 4.319.454,20 Euro

erhalten.

Wofür haben die Kliniken die Zahlungen erhalten?

Antwort der Verwaltung

Auf Grund der Anfrage vom 25.10.2021 wurden am 26.10.2021

das Sana-Klinikum Remscheid GmbH , Burger Str., die Sana Fabricius-Klinik Remscheid GmbH und die Evangelische Stiftung Tannenhof

um die Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen gebeten, da die entsprechenden Informationen beim Fachdienst Gesundheitswesen nicht vorliegen.

Ein Antwortschreiben des Sana-Klinikums Remscheid GmbH, Burger Str. ging hier am 17.11.2021 ein

Die Sana Fabricius-Klinik Remscheid GmbH verwies zur Beantwortung der Anfrage an den „Mutterkonzern“. Dieser wurde ebenfalls am 26.10.2021 angeschrieben und am 04.11.2021 an die Beantwortung der Anfrage erinnert. Eine Beantwortung erfolgte allerdings bis heute nicht.

Eine Beantwortung durch die Evangelische Stiftung Tannenhof erfolgte am 12.11.2021. Die Antwortschreiben sind zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt.

Siehe Dokumente / Anlage

 

Anfrage  zur Sitzung des Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 07.10.2021 Nachnutzung Sinn Leffers Immobilie 

die aktuellen Presseberichte zum geplanten Abriss des Sinn Leffers Gebäude und der Anlage eines „temporären Garten“ werfen Fragen auf, um deren schriftliche Beantwortung wir bitten. 

1. Wann wurde der Abriss des Sinn Leffers Gebäudes und die Anlage eines  „temporären Garten“ beschlossen?

2. Gem. §12 (1) GemHVO sollen, bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Einbeziehung der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Darüber hinaus haben die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit auch im Bausektor an Bedeutung gewonnen. „Gem. Bundesumweltamt ist der Bausektor für rund 60 Prozent des Abfallaufkommens in Deutschland sowie 35% des Energieverbrauchs und 40% der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Mit jedem Abriss geht “graue Energie” verloren, die in die Herstellung der Baustoffe wie Beton, Stahl und Steine fließt.“  (https://www.klimareporter.de/gebaude/sanieren-statt-abreissen)

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Darstellung der Kosten und Folgekosten  bei a). Abriss des Gebäudes und Neubau  b).  Bestandserhalt samt Sanierung und Umbau des Gebäudes. 

  3. In der  Beschlussvorlage DS 16/1503 wird festgestellt: „ Das genannte Objekt stellt einen   elementaren Baustein der anstehenden Sanierung der Alleestraße durch die Stadt Remscheid     dar. In der die Sanierung betreffenden Rahmenplanung Sanierungsgebiet Alleestraße wird dies   u.a.  durch die Benennung als einer von fünf Impulsbereichen erkenntlich.“ Die Ausweisung der Alleestr. als Sanierungsgebiet soll eine positive Entwicklung einleiten, um die Negativspirale  in Form von städtebaulicher Verwahrlosung und sich ausdehnenden Leerstand zu stoppen. Vor dem Hintergrund, dass dieses Objekt “einen elementaren Baustein der anstehenden Sanierung der Alleestraße darstellt”, ist es fraglich, inwiefern eine  Baulücke als Impulsgeber, auch für Folgeinvestitionen,  für die untere Alleestr. dienlich sein kann. 

 Über welchen Zeitraum ist ein  „temporärer Garten“  geplant? Welche weiteren Maßnahmen sind konkret in der Planung? Hält die Stadt an der ursprünglich geplanten Nutzung für dieses Gebäude bzw. diesen Standort  fest? 

Die Antwort auf die Frage hat sich nach dem fehlgeschlagenen Kauf erledigt. 

Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 22.09. 2021 Rates am 18.11.2021 Aufstellung Plan B für Lennep

Für den Fall, dass das DOC Projekt nicht realisiert werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, umgehend einen Plan B für Lennep zu entwickeln.

Begründung: Seit Jahren befindet sich die Entwicklung Lenneps in der „DOC Starre“. Auch wenn es immer wieder anders darstellt wird, ist es offen wie die Gerichte entscheiden werden. Gesetzt den Fall die Gerichte kippen das DOC Projekt, ist ohne Plan B weiterer Stillstand vorprogrammiert. Erfahrungsgemäß dauert es Jahre bis alternative Konzepte bis zur Entscheidungsreife entwickelt und umgesetzt werden können. Dieser Entwicklung möchten wir mit diesem Antrag entgegenwirken.

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt 

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Anfrage  zur Sitzung des Rates am 16.09.2021 zur Sportentwicklungsplanung

laut Bericht gemäß Ziff. 11.5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen und Ausschüsse über den Stand der vom Rat zur Ausführung beschlossenen Anträge (TOP 6.1) wurde u. a. am 19.02.21 vom Rat der Stadt beschlossen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung für die Remscheider Sportfreianlagen, die insbesondere die folgenden Punkte beinhalten soll, zu erstellen:

a. eine Bedarfserhebung und eine Bedarfsprognose unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsarten einschließlich der Zuschauerzahlen,

b. Vorschläge für die künftige Nutzung der vorhandenen Anlagen und für mögliche Investitionsmaßnahmen auf Grundlage der ermittelten Bedarfe,

c. Eine Darstellung der erforderlichen Investitionsmittel und eine Folgekostenabschätzung für die Anlagen in den nächsten 25 Jahren einschließlich einer Gegenüberstellung verschiedener Oberflächenbeläge (Kunstrasen, Hybridrasen, Naturrasen, Grüne Asche).

In der Beschlussvorlage fehlen relevante Angaben zu Zuschauerströmen, Parkplatzflächen und zu berücksichtigende Sicherheitsaspekte sowie eine Folgekostenabschätzung für die Anlagen in den nächsten 25 Jahren einschließlich einer Gegenüberstellung verschiedener Oberflächenbeläge (Kunstrasen, Hybridrasen, Naturrasen, Grüne Asche).

Wir bitten um Ergänzung der Angaben und Darstellung der Folgekosten etc. analog zur Beschlussfassung vom 19.02.21.

 

Anfrage  zur Sitzung des Rates am 16.09.2021  

den Firmen KFZ Werkstatt EGE und ACUmed Medizintechnik & Praxisbedarf wird im geplanten neuen Wohngebiet am Lenneper Bach / Neuenteich mit der Änderung des Flächennutzungsplans die Existenzgrundlage entzogen. Beide Firmen sind lediglich über die Presse über das Vorhaben informiert worden. Auf Nachfrage teilte die Verwaltung mit: „Das Grundstück ist nicht in städtischem Grundbesitz, daher ist die Verwaltung nicht verpflichtet an die Nutzer oder Mieter der Immobilie heranzutreten, dies ist Aufgabe des Grundstückseigentümers.“ Auf unsere mdl. Nachfragen im April 2021 nach dem aktuellen Sachstand, haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Vor knapp einem Jahr hieß es noch im Wahlkampf: „Wir werden unseren Unternehmen Perspektiven hier vor Ort sichern..“ und der Webseite der Remscheider Wirtschaftsförderung ist zu entnehmen: „Standortsicherung als Bestandspflege der ortsansässigen Wirtschaft“. In diesem Zusammenhang bitten wir nun um die schriftliche Beantwortung unserer Fragen:

  1. Sind die Aktivitäten und der Einsatz der Wirtschaftsförderung bei der Standortsuche für Remscheider Firmen an die Eigentumsverhältnisse gebunden, sprich nur auf städtischen Grundbesitz beschränkt?

  2. Wenn nicht, welche Anstrengungen sind seitens der Wirtschaftsförderung und der Unternehmensbetreuung bislang unternommen worden, um die Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen der beiden Firmen in Remscheid zu halten?

    Hier die  Antwort der Verwaltung

Eingabe zur Sitzung des Rates am 16.09.2021  

zur  Niederschrift über die Sitzung des Rates am 24.06.2021 – TOP 28 Lade-Infrastruktur 

Der Niederschrift über die Sitzung des Rates am 24.06.2021 ist unter TOP 28 Lade-Infrastrukturkonzept für Elektrofahrzeuge und Pedelecs für das Stadtgebiet Remscheid ist folgendes zu entnehmen:

Ratsmitglied Stamm regt eine Pflicht für Ladepunkte bei Renovierungen und Neubauten an.“

Richtig ist: Ratsmitglied Stamm hat auf das am 25. 03.2021 in Kraft getretene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) https://geig-online.de  hingewiesen und in diesem Zusammenhang angemerkt, dass die Vorgaben dieses Gesetzes nicht im Lade-Infrastrukturkonzept für Elektrofahrzeuge und Pedelecs für das Stadtgebiet Remscheid berücksichtigt wurden bzw. eingeflossen sind. Dieses ist jedoch für alle aktuellen und zukünftigen Bauvorhaben von Relevanz und sollte daher bei den Planungen berücksichtigt werden und in das vorliegende Konzept einfließen.

Anfrage  zur Sitzung des Betriebsausschusses für die Technischen Betriebe Remscheid am 08.09.2021

für die rechtliche Grundlage für Kompensationsflächen dient §13 BNatschG. Bei Bauvorhaben muss geprüft werden, ob die Grünflächen und versickerungsfähige Böden erhalten bleiben können. Wenn ein Erhalt nicht möglich sein sollte, sollen Ausgleichs- bzw. Kompensationsflächen geschaffen werden, die den Verlust an Grünfläche kompensieren. In diesem Zusammenhang nachfolgende Fragen:

1. Wie werden Ausgleichsflächen als solche langfristig rechtlich gesichert, wenn sie schon vorher als Grünflächen, Forstflächen oder landwirtschaftliche Flächen vorhanden waren?

2. Welche Kriterien müssen Liegenschaften erfüllen, um als Kompensationsfläche in Frage zu kommen?

3. Als dritte Möglichkeit bietet das Gesetz Ausgleichszahlungen für die verloren gegangene Grünfläche an. Wenn die Stadt Flächen für die Kompensation kauft oder Ackerflächen pachtet, die nur formal als Ersatzflächen nachgewiesen werden können, warum lässt die Stadt nicht von dem Bauherren den Ausgleich auszahlen, um tatsächlich neue Grünflächen zu schaffen?

Anfrage  zur Sitzung des Rates am 16.09.2021  

zur Ausführung der Verwaltung auf die Anfrage der DIE LINKE bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Frage:

Die Anwaltskanzlei Lenz und Johlen teilte auf Nachfrage in ihrem Schreiben am 05.12.2012 mit: „Der vorhabensbezogene Bebauungsplan (§§ 30 Abs.2 12 BauGB) ist auf die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für ein Vorhaben bezogen, d. h. es muss bei diesem Planungsverfahren das zu planende Vorhaben den wesentlichen Details bereits feststehen. Beim Angebotsbebauungsplan wird nicht ein bestimmtes Vorhaben geplant, sondern über die Festsetzung von Baugebieten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines oder mehreren Vorhaben geschaffen. Bei der im Falle der Planung des DOC vorzusehenden Planung eines Sondergebietes wird die Angebotsplanung jedoch mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung konkret vorhabensbezogen sein müssen und sich daher inhaltlich einem vorhabenbezogenen Plan annähern.“

1. Der Bebauungsplan 657 wurde als Angebots- und nicht als vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt. Ist es richtig, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan die Verwirklichung eines konkreten Bauvorhabens eines einzelnen Investors ermöglicht und Baurecht für ein exakt definiertes, städtebaulich relevantes Vorhaben in der Regel ein bauliches Einzelprojekt schafft?

2. Hätte das OVG in Münster anders entschieden, wenn man den B-Plan 657 vorhabensbezogen aufgestellt hätte?

Die Antwort wie folgt:

  1. Der Bebauungsplan 657 wurde als Angebots- und nicht als vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt. Ist es richtig, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan die Verwirklichung eines konkreten Bauvorhabens eines einzelnen Investors ermöglicht und Baurecht für ein exakt definiertes, städtebaulich relevantes Vorhaben in der Regel ein bauliches Einzelprojekt schafft?

    Die Frage wird mit „ja“ beantwortet.
    Ergänzend ist anzumerken, dass bei der szt. Festlegung der Planungsart des Bebauungsplans Nr. 657 sowohl die die Stadt Remscheid damals beratende Rechtsanwaltskanzlei als auch der Investor mit seiner kompetenten baujuristischen Unterstützung die gewählte Planungsart „qualifizierter Bebauungsplan“ empfohlen undunterstützt haben.

  2. Hätte das OVG in Münster anders entschieden, wenn man den B-Plan 657 vorhabenbezogen aufgestellt hätte?
    Die Frage kann ohne Spekulationen nur vom 10. Senat des OVG NRW beantwortet werden. Dabei ist zu bedenken, dass sich die Festsetzungen in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ggf. grundlegend von den Festsetzungen in einen qualifizierten Bebauungsplan unterscheiden können und insoweit keine seriösen Vergleichsmöglichkeiten existieren.

Anfrage  zur Sitzung des Betriebsausschusses für die Technischen Betriebe Remscheid am 08.09.2021

der Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates am 15.06.2021 ist unter TOP 4.6 folgendes zu entnehmen:

Starkregenereignisse – Anfrage von Herrn Benzheim

Aufgrund des letzten Starkregenereignisses fragt Herr Benzheim nach, welche Schutzmaßnahmen für die Anlieger des Morsbachs getroffen werden.

Frau Ibach teilt mit, dass zu diesem Thema Gesprache der unteren Wasserbehörde mit den Technischen Betrieben Remscheid stattfinden.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die schriftliche Beantwortung unserer Frage: 

Wann haben die Gespräche stattgefunden und mit welchem Ergebnis?

Anfrage  zur Sitzung des Hauptausschusses am 26.08.2021 Sachstand Sport 

wie ist der aktuelle Sachstand der Sportstättenentwicklungsplanung und des Projektes „Kunstrasen Sportplatz Hackenberg“ ?

Antwort der Verwaltung: 

Die aktuellen Beschlussvorlagen können hier abgerufen werden:

Beschlussvorlagen

Anfrage  zur Sitzung des Rates am 16.09.21

im Stadtgebiet stehen sichtbar viele Wohnungen leer.
Wir bitten um die aktuelle Anzahl leerstehender Wohnungen in Remscheid.

Wie viele Wohneinheiten sind derzeit im Bau und in der Planung?

Wie hoch ist der aktuelle Bedarf?

Anfrage  zur Sitzung des Rates am 16.09.21 Fördergelder Radwege

das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt zur Weiterentwicklung des „Radnetz Deutschland“. 45 Millionen Euro an Fördergelder bis 2023 bereit.Folgende Maßnahmen werden gefördert:

•der Bau von neuen Radwegen, mit denen Lücken im Netz geschlossen werden sollen, •Maßnahmen zur Verbreiterung der Radwege und Verbesserung der Oberflächen, •Schaffung von sicheren Querungsmöglichkeiten,
•der Bau von modernen Raststätten und Fahrradabstellanlagen,

Die Maßnahmen werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent, strukturschwachen Regionen mit einem Höchstsatz in Höhe von bis zu 90 Prozent und bei finanzschwachen Kommunen mit einem Höchstsatz von bis zu 100 Prozent gefördert werden.“ 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen: Hat die Stadt Remscheid Fördergelder aus diesem Programm beantragt?
Wenn ja, wann und für welche Maßnahmen?

Die Antwort erfolgte mündlich durch Herrn Heinze. Demnach sind keine  Fördergelder aus diesem Programm beantragt worden.

Anfrage  zur Sitzung des Rates am 16.09.21 zur den Planungen Erdbeerfelder und Gleisdreieck

„Wer den Klimawandel leugnet hat den Schuss nicht gehört,“ wurde Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz vor kurzem im RGA und in der BM zitiert. Dem ist, vor allem mit Blick auf die letzte Starkregenkatastrophe, nichts entgegenzusetzen, deren Ursache vor allem durch die massive Flächenversiegelung begründet ist. Jeder asphaltierte Quadratmeter, der als Versickerungsraum für Regenwasser fehlt, trägt zu solchen Starkregenereignissen und zur Klimaerwärmung durch Aufheizung bei.

Die Planungen zu den Gewerbegebieten „Erdbeerfelder“ (14 ha) und Gleisdreieck (35 ha) mit einer Gesamtfläche von 490.000 qm, beinhalten die Flächenversiegelung in der Größenordnung von ca. 69 Fußballfelder. Im Gebiet des Gleisdreieckes im Landschafts- und Naturschutzgebiet befinden sich die von der Planung betroffenen Gewässer Dörpe, Bornbach, Eifgenbach, die besonders schutzwürdig sind. Aber nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht, sollte das Projekt nochmals hinterfragt werden.

Auf Nachfrage lautete die Wirtschaftlichkeitsprognose der Verwaltung für die Areale Gleisdreieck und Erdbeerfelder bei einem Investitionsvolumen von ca. 29 Mio. €, entweder ein max. Gewinn von ca. 6 Mio. € oder einem Minus von ca. 10 Mio. €. Hinzu kommen die unterschiedlichen Gewerbesteuersätze der drei Städte (465 WK, 470 Hü, 490 RS) was als klarer Wettbewerbsnachteil für Remscheid zu bewerten ist.Eine Prognose über die zu schaffenden Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen gibt es bis dato nicht.

Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

Grund und Boden sind endlich und nicht vermehrbar, d. h. spätestens, wenn die letzten Gewerbeflächen veräußert sind müssen neue, flächenunabhängige Konzepte entwickelt werden, um Arbeitsplätze und Firmen in Remscheid anzusiedeln und zu halten. Wie sieht der Plan der Verwaltung aus?

Wie ist der aktuelle Planungsstand und welche Folgen hätte zum jetzigen Zeitpunkt ein Stopp der weiteren Planungen für die Gewerbegebiete „Erdbeerfelder“ und „Gleisdreieck“.

Anfrage  zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 22.09.2021 

1. Aus welchen Gründen ist die Ausfahrt aus der Altstadt von der Schwelmer Str. ab Ecke Mühlenstraße. nur über eine zusätzliche „Runde“ durch den Altstadtkern über die Berliner Str. möglich? Unnötige Fahrten durch u.a. Parkplatzsuchverkehr durch die Altstadt könnten vermieden werden, wenn die Ausfahrt aus der Altstadt auch über die Schwelmerstr. Richtung Thüringsberg möglich wäre.

2. Die Anregung eines Bürgers in der letzten Sitzung der BV Lennep die Geschwindigkeit auf der gesamten Länge Robert-Schumacher Str. und Gartenstr. auf 30 km/h zu begrenzen, wurde von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, da keine, der besonderen Örtlichkeit geschuldete besondere Gefahrenlage bestehe, und es sich bei den beschriebenen Rasereien um „subjektiv wahrgenommene Fälle“ handelt. Wie dargestellt, herrscht ein stetiger Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 auf der Garten und Robert-Schumacher-Str.. So ist beispielsweise auf der Robert-Schumacher Str. unmittelbar nach dem „Kreisverkehr“ auf einem Teilstück von 200 Meter Tempo 50 erlaubt, und mündet für ca. 100 Meter bis zur Kölner Str. in Tempo 30.

In § 45 Abs. 1 c StVO heißt es: „ Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.”

Warum wird aus Gründen des Umwelt- und Lärmschutzes sowie der Verkehrssicherheit (Fahrradtrasse, Geschäftsverkehr, hoher Querungsbedarf, Bushaltestelle/Bahnhof) die Regelgeschwindigkeit in diesem Bereich nicht einheitlich auf Tempo 30 festgelegt?

Antwort Lennep Verkehrsführungen

 

Anfrage  zur Sitzung des Hauptausschusses am 26.08.2021

Fünf Fragen zum Sanierungsgebiet Alleestraße!

Das Sanierungskonzept für die Alleestraße ist zu begrüßen, dennochsind Fragenoffen,diewirindiesem Zusammenhang an die Verwaltung gestellt haben.

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen und wie werden diese finanziert?

  2. Kann die Verwaltung den Mehraufwand trotz mehr Genehmigungsauflagen etc. mit den vorhandenen Personalkapazitäten stemmen?

  3. Kann die Stadt nachteilige soziale Auswirkungen für Betroffene ausschließen? (fehlender Sozialplan)

  4. Was passiert mit dem Gebäude der Zentralbibliothek in der Scharffstr. wenn die Bücherei auf die Alleestr. zieht?

  5. Sind alle Eigentümer willens und finanziell in der Lage, die notwendigen Investionen in ihre Immobilien zu stemmen?

    Hier die komplette Anfrage:

    Anfrage Sanierungsgebiet 

    und hier die Antwort der Verwaltung

 

Antrag  zur Sitzung des Rates am 24.06.2021 

wir bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.06.202, und zur Abstimmung zu stellen:

Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung einer öffentlichen barrierefreien Toilettenanlage auf der Alleestr. zu prüfen. Dabei sind die Investitions- und Betriebskostenmodelle sowie Betreiberkonzepte darzustellen. Zu berücksichtigen sind hierbei auch Fördermöglichkeiten sowie Kooperationen mit privaten Dienstleistern, um eine für die Stadt kostengünstige Umsetzung zu ermöglichen.

Begründung:

Der Abbau der öffentlichen Toiletten erfolgte Ende 2019 mit Auslauf des Vertrages mit dem Betreiber. Laut Aussage der Verwaltung war eine Neuvergabe der Konzessionen aus kartellrechtlichen Gründen nicht möglich. Auf Nachfrage hat das Bundeskartellamt jedoch mitgeteilt, dass:“ ..ein pauschales Verbot der Kopplung von Stadtmöblierung und Außenwerbung vom Bundeskartellamt nicht ausgesprochen wurde.“

Nicht erst durch die Diskussion um die Schließung der Toilettenanlagen auf der Alleestr. wurde offenkundig, dass das Angebot öffentlich zugänglicher WCs in der Innenstadt optimierungsbedürftig ist. Gerade im Hinblick auf die aktuellen verstärkten Bemühungen die Attraktivität der Alleestr. zu steigern wird der Handlungsbedarf deutlich.

Beispiele aus zahlreichen anderen Kommunen (z.B. Dortmund) zeigen Lösungsansätze auf, wie durch das Aufstellen vollautomatischer WC-Anlagen den menschlichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, auch in Coronazeiten, Rechnung getragen werden kann. Dabei sind auch Aspekte wie Barrierefreiheit, Hygiene, Ökologie und Wartungsaufwand berücksichtigt.

Unser Antrag wurde vom Rat einstimmig beschlossen!

 

Antrag  zur Sitzung des Rates am 24.06.2021

Der Rat der Stadt beschließt die Planungen zum Wohnbaugebiet Knusthöhe in der Wasserschutzzone II zum Schutz der Herbringhauser Talsperre einzustellen.

Darüber hinaus wird im Rahmen des nächsten Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans die entsprechende Wohnbauflächenausweisung zurückgenommen

Begründung:

Wasserschutzgebiete sollen die Wasserressourcen schützen. Für das geplante Baugebiet Knusthöhe ist mit vorläufiger Anordnung zur Wasserschutzgebietsausweisung die Schutzzone von der Kategorie 3 auf 2 hochgestuft und festgesetzt worden.

Diese soll: „..den Schutz der Stauräume der (Herbringhauser-)Talsperre und der ihnen zufließenden Gewässer vor Beeinträchtigungen gewährleisten, die von menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen.” Das betrifft nicht nur die Abgrenzung des Schutzgebietes und der Zonen, sondern auch die Fortschreibung des Katalogs der Gebote und Verbote in dieser Verordnung. Der höheren Schutzbedürftigkeit wird mit der Fortschreibung des Katalogs auf den Gebieten zur Trinkwassergewinnung Rechnung getragen. Dass, sich die Verwaltung auf den „Schutzstatus“ des in 2010 beschlossenen Flächennutzungsplans beruft, um die Fortschreibung der Ge- und Verbote in der Verordnung zu ändern um auch weiterhin die Bereiche in einer Schutzzone der Kategorie 2 beanspruchen zu können, steht im Widerspruch zu der im Hauptausschuss am 20.05.2021 verabschiedeten und fraktionsübergreifenden Forderung, nach einem umfassen Umwelt- und Gewässerschutz. Folgerichtig ist zum Schutz der Herbringhauser Talsperre die Wohnbauplanung an der Knusthöhe einzustellen, und im Rahmen der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes die Wohnbauflächenausweisung zurückzunehmen.

Dieser Antrag wurde in den Stadtentwicklungsausschuss geschoben, da die SPD Fraktion noch Beratungsbedarf angekündigt hat. 

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 26.05.2021

Mit dem Verfügungsfonds soll verschiedensten Einrichtungen und Selbstständigen aus diversen Branchen die Möglichkeit gegeben werden, ein bislang leerstehendes Ladenlokal temporär zu günstigen Mietpreisen in der Altstadt Lennep zu beziehen. Hier geht es nach Aussage der Verwaltung darum, „einen qualitativen Mehrwert für die Altstadt zu liefern.“

Der Durchführungszeitraum für die Gesamtmaßnahme „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ begann am 13.11.2020 und ist bis zum 31.12.2023 durchzuführen.

Bezugnehmend auf die Mitteilungsvorlage 16/0576 zu diesem Thema, bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge d. h. wie viele Immobilienbesitzer konnten für dieses Projekt gewonnen werden?

2. Wie viele Interessenten gibt es, die eine Leerstandsimmobilie auf Zeit anmieten möchten?

3. Konnten bereits erste Leerstände vermittelt werden?

Antwort der Verwaltung Verfügungsfonds

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 10.06.2021

der Rat der Stadt Remscheid hat aus Kostengründen und auf Empfehlung des „Rödl Gutachten“, die Schließung des Bürgerbüros in Lennep und die Reduzierung von Serviceleistungen des Bürgerbüros in Lüttringhausen beschlossen.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Bürgerbüro in Lennep unter Berücksichtigung nachfolgend aufgeführter Serviceleistungen, resp. eine Erweiterung des Aufgabenbestandes in Lüttringhausen, umgesetzt werden? Hier unsere komplette Anfrage: 

 

Anfrage zur Sitzung des Integrationsrates am 25.05.2021

durch die Corona-Krise ist nicht nur die schulische Bildung stark eingeschränkt – auch Integrations- und Sprachkurse für eingewanderte Menschen können nicht in gewohnter Form stattfinden.

Gem. § 1 IntV (Integrationskursverordnung) hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Durchführung der Integrationskurse in Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, Kommunen, Migrationsdiensten und Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zu gewährleisten.

Durchgeführt werden die Kurse vor allem durch private Kursanbieter. Berichten zufolge läuft die Wissensvermittlung in Pandemiezeiten so eingeschränkt, dass die Kursteilnehmer kaum Möglichkeiten haben Fortschritte im Sprachen- und Wissenserwerb zu machen. So verfügen die wenigsten eingewanderten Menschen über (geeignete) digitale Endgeräte, Lernmaterialien können nicht ausgedruckt und digital versendet werden.

Hier unsere komplette Anfrage Integrationsrat 25.05.2021

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 06.05.21

Unsere Anfrage zum Artenschutzgutachten für das geplante Gewerbegebiet Gleisdreieck; hier Ankauf zusätzlicher Habitatausgleichflächen. 
Anfrage

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 28.04.21

Unsere Anfrage zur fehlenden Beschilderung und  funktionslosen Masten an der Kreuzung Ring/Raderstr.

Anfrage

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 25.03.21

Anfrage zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Neuenteich und den dort ansässigen Firmen.

Anfrage zum B-Plan 682 Neuenteich

Und hier die Antwort der Verwaltung: Antwort Neuenteich

Anträge zur Ratssitzung am 25.02.21

Sportplatz Hackenberg vom DOC Projekt abkoppeln!

Abgelehnt von SPD,  CDU, FDP,  W.I.R,  Die Grünen/Bündnis 90, DIE LINKE, Pro Remscheid 

Zur nächsten Sitzung des Rates beantragen wir, die Umgestaltung des Sportplatzes Hackenberg vom DOC Projekt abzukoppeln. Wie die Verwaltung uns auf Nachfrage mitteilte, ist ein Umgestaltung des Sportplatzes nur möglich, wenn dies vom DOC abgekoppelt geschieht. Dazu bedarf es eines ausdrücklichen Auftrages der zuständigen Gremien, dem wir mit diesem Antrag Rechnung tragen.

Wir haben am 21.02.21  erneut nachgefragt. Hier unsere Anfrage:

Anfrage Plan B 

Der Mitschnitt der Sitzung des Regionalrats (ab 36. Min. Einplanung Fördermittel)  ist hier abrufbar: 

Video Sitzung Regionalrat 18.02.2021

Vorlage Investition Sport Regionalrat

 

Unsere Anfrage zu der Bebauungsplanung im ausgewiesenen Wasserschutzgebiet Knusthöhe

Die Stadt Remscheid plant ein neues Wohngebiet an der Knusthöhe. Das Baugebiet liegt in der Wasserschutzzone II. Remscheid hat im Vergleich zu anderen Städte, eine hohe Leerstandsquote zu verzeichnen. Wie lassen sich die Planungen vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die in der gemeinsamen Gestaltungsvereinbarung von SPD, Bündnis90/Grüne und FDP formulierten Ziele einer “nachhaltigen und bedarfsgerechten Wohnraumentwicklung im Bestand” sowie der Feststellung “Grund und Boden sind unentbehrlich und nicht vermeidbar”, vereinbaren?

Anfrage Knusthöhe 

und hier die Antwort der Verwaltung

Antwort 

Ratssitzungen online übertragen!

Abgelehnt von FDP, SPD, W.I.R, und CDU!

Wir beantragen , dass zukünftig  die Ratssitzungen übertragen, aufgezeichnet und jederzeit abrufbar sind. Hier unser Antrag.

 Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses am  18.02.2021

Brandschutz an Schulen 

Zuletzt wurde im Januar 2021 an der Grundschule Mannesmann nach einer Brandschutzbegehung die Nutzung der oberen Etagen untersagt (sowohl im „Altbau“ als auch im „Neubau“). Grund ist, neben zahlreichen weiteren Mängeln, in erster Linie das Fehlen eines zweiten Fluchtweges. Hier die komplette Anfrage Brandschutz an Schulen

Hier die Antwort: 

Mitteilungsvorlage Brandschutz an Schulen

Brandschutz Mängelliste

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses  der technischen Betriebe Remscheid (TBR) am 16.02.2021

Anfrage Straßenbaumaßnahmen 

Anfrage Straßenreinigungsgebühren

Anfrage zum Friedrich-Ebert-Platz

hier die Antworten der Verwaltung

 

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am  11.02.2021

Zur nächsten Sitzung der BV 3 Lennep haben wir zu den Themen Haushalt, Lärmaktionsplan, Umsetzung Radverkehr 2021 und zum  Programm zur Stärkung der Innenstädte einige Fragen formuliert. 

Die Antwort auf unsere Anfragen

Unsere Anfragen und Anträge zur Sitzung des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 21.01.2021

Kurzbericht aus dem Hauptausschuss unter Aktuelles!

Unser Antrag:

DOC Grundstücke neu verhandeln

Abstimmungsergebnis 19 Nein 1 Ja  1 Enthaltung

Unsere Anfrage:

Bürgerservice in Coronazeiten

Antwort der Verwaltung

Unsere Eingabe zur Sitzung der Bezirksvertretung
Lennep am 19.08.2020

Keine Baumfällungen am Hackenberg! 

Unsere Eingabe in der BV3 als pdf

Beschluss – Verschoben
Unsere Eingabe für die Bezirksvertretung Lennep die Fällgenehmigung erst dann zu erteilen, wenn auch das DOC sicher kommt sowie die gem. Baumschutzsatzung erforderlichen Angaben der Ersatzpflanzungen anzugeben, wird auf den November verschoben. Das heißt,  erst wird der Beschluss (oder vielleicht auch die Bäume) gefällt, dann die Eingabe dazu bearbeitet. Begründung: Die zuständigen Fachdienste müssen erst den Sachverhalt prüfen, und über die hierbei gewonnen Erkenntnisse einen schriftlichen Bericht anfertigen.

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