Antrag zur Sitzung des Rates am 29.08.2024 Erst die Gutachten, dann der Kaufvertrag!

Der Rat der Stadt Remscheid beschließt, den Kaufvertrag über die Grundstücke für das geplante Outlet-Projekt erst dann abzuschließen, wenn alle relevanten Gutachten zu diesem Projekt vorliegen.

Begründung:
Am 29.08.2024 soll der Rat über den Kaufvertrag für die Outlet-Flächen entscheiden. Bis dato liegen den Ratsmitgliedern jedoch keine vollständigen Unterlagen vor. Das Verkehrswertgutachten der Outlet-Flächen vom Mai 2023 wurde uns nur auf Anforderung gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Verfügung gestellt. Andere Gremien werden wiederholt nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen.

Wenn der Investor zum Zeitpunkt des Offenlage-Beschlusses Eigentümer der Fläche sein muss, besteht weder Zeitdruck noch die Notwendigkeit, den Kaufvertrag zum jetzigen Zeitpunkt abzuschließen.

Rechtsdezernentin Frau Reul-Nocke betonte im Gespräch mit der Bergischen Morgenpost, dass der Beschluss „einen wichtigen Schritt zur Absicherung des Investors“ darstellt und die Stadt damit signalisiert, dass sie das Projekt weiterhin unterstützt.

Im Gegenzug hat der Investor zugesagt, den Kaufpreis zu überweisen, sobald der Rat den Offenlage-Beschluss fasst. Dies sei, so Frau Reul-Nocke, eine Vorleistung des Investors. Diese „Vorleistung“ ist jedoch gesetzlich verankert. Wenn der Investor zum Zeitpunkt des Offenlage-Beschlusses im Besitz der Flächen sein muss, sollte der Kaufpreis selbstverständlich auch zu diesem Zeitpunkt auf dem städtischen Konto eingegangen sein.

Die erste Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurde durchgeführt, ohne dass die notwendigen Gutachten vorlagen. Die Städte Solingen und Wuppertal haben in ihren Stellungnahmen zum Projekt darauf hingewiesen, dass ohne Gutachten keine fundierte Stellungnahme möglich sei. Darüber hinaus fehlen bislang die Stellungnahmen zu den im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwendungen der TÖB und der Bürger. Sowohl die Ergebnisse der Gutachten als auch die Belange der Nachbarstädte, der TÖB und der Bürger im Rahmen der noch folgenden zweiten Offenlage, können zu weiteren Änderungen führen, zumal die ursprünglichen Pläne bereits mehrfach geändert wurden und Aussagen, mit denen das Outlet beworben wurde, revidiert werden mussten. Beispielhaft sind hier die – nun offensichtlich akzeptierte – Eröffnung in zwei Schritten, die Fällung von Bäumen oder die erhebliche Reduzierung der E-Ladestationen zu nennen.

Bevor der Kaufvertrag beschlossen wird, sollte jedoch klar sein, welche Auswirkungen dieses „Jahrhundertprojekt“ auf den stationären Handel, die Gastronomie, Anwohner, Verkehr und Umwelt haben wird. Baudezernent Herr Heinze reagierte in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Lennep auf unsere Bedenken hinsichtlich des Abschlusses eines Kaufvertrags vor Vorlage der entsprechenden Gutachten mit den Worten: „Ja gut, aber dann werden die Gutachten eben nochmal angepasst und verändert.“

Diese Vorgehensweise ist intransparent und für uns inakzeptabel!

Die vorzeitige Unterzeichnung des Kaufvertrags auf der Grundlage unzureichender Informationen kann erhebliche Risiken und Nachteile mit sich bringen, sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Planungs- und Rechtssicherheit. Um eine gründliche und umfassende Prüfung des Kaufvertrags zu gewährleisten, halten wir es für unerlässlich, dass alle relevanten Unterlagen und Gutachten den entscheidenden Gremien vor der Beschlussfassung vorgelegt werden.

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Antrag mehrheitlich abgelehnt (CDU, SPD, FDP, Grüne, W.i.R.,

09-08-2024

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