Antrag zur Sitzung des Rates am 22.02.2024 Kein Zeitlimit

30 MINUTEN bleibt in den Gremien- und Ratssitzungen Zeit für die Behandlung von Anfragen der Fraktionen, Wählergruppen und Ratsmitgliedern sowie der Mitteilungsvorlagen der Verwaltung. Es hat sich allerdings gezeigt, dass die Zeit gem. der Geschäftsordnung nicht ausreicht, um alle Anfragen der Fraktions- und Gremienmitglieder gem. der Tagesordnung zu behandeln. Nach einer halben Stunde werden somit alle weiteren Anfragen und Mitteilungen der Verwaltungen in die nächste Sitzung geschoben, was sehr unbefriedigend ist. Zusammen mit der Fraktion der DIE LINKE haben wir deshalb folgenden Antrag für die nächste Ratssitzung gestellt:


Keine zeitliche Begrenzung der Sitzungsarbeit
die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Remscheid und Ratsmitglied Stamm von der Wählergruppe echt.Remscheid bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 22.02.2024 zu stellen und abstimmen zu lassen:
1. Der Satz „Die Dauer der Tagesordnungspunkte ́Anfragen der Ratsmitglieder ́ und ́Mitteilungen der Verwaltung ́ wird auf 30 Minuten begrenzt.“ unter Punkt 2.5 in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Remscheid, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse vom 12.12.2022 wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:
Die Erfahrungen aus den letzten Sitzungen haben gezeigt, dass die in der Geschäftsordnung des Rates eingeräumten 30 Minuten für die Behandlung von Anfragen und Mitteilungsvorlagen der Verwaltung nicht ausreicht. Anfragen und Mitteilungsvorlagen der Verwaltung außerhalb des Zeitlimits werden in die nächste Sitzung verschoben bzw. zur Kenntnis genommen. Bei dieser Vorgehensweise sind jedoch keine Nachfragen mehr möglich und die Liste der Anfragen in den darauffolgenden Sitzungen wird immer länger. Ob eine Anfrage oder Mitteilungsvorlage in der Sitzung noch behandelt wird, ist somit auch abhängig von den Vorredner:innen und der Redezeit, die sie beanspruchen.
Anfragen oder Mitteilungsvorlagen mit aktueller Relevanz und von akutem öffentlichen Interesse, drohen somit zu spät oder gar nicht mehr behandelt zu werden. Das widerspricht dem demokratischen Selbstverständnis und schränkt im Zweifelsfall die Arbeit und Handlungsfähigkeit der Mitglieder der Ausschüsse ein. „Ratsmitgliedern sind alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um das Kontrollrecht ausüben und eine am Gemeinwohl orientierte, unabhängige Entscheidung in der Sache treffen zu können.“1


Auch wir halten nicht jede Anfrage und Mitteilungsvorlage für sinnvoll oder diskussionswürdig und manche Sitzung für zu lang. Doch es gibt sicherlich andere Mittel und Wege, die Dauer von Sitzungen zu verkürzen. Der Rat und die Ausschüsse tagen, mit Ausnahme des Hauptausschusses, ca. sechsmal im Jahr und jede Ausschusssitzung wird entsprechend vergütet. Eine Sitzung entsprechend einer festgesetzten Tagesordnung durchzuführen, sollte für alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien und Sitzungen zumutbar und selbstverständlich sein.

23. Januar 2024
1 https://library.fes.de/pdf-files/akademie/kommunal/15866/15866-03.pdf

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